So kannst Du für die kommende Landtagswahl noch Wahlhelfer werden
Die Bedeutung von Wahlen und dem Wahrnehmen des eigenen Wahlrechts ist den meisten sicher klar. Eine bedeutende, häufig unterschätzte Rolle spielen am Wahltag jedoch die Wahlhelfer. Auch Du kannst noch Wahlhelfer werden.
Mehr Informationen und Aktuelles erfährst Du außerdem unter: Landtagswahl.
In der in Deutschland geltenden Demokratie kann jeder mitbestimmen und darüber entscheiden, wer das Volk vertritt und das Land regiert.
Unverzichtbar sind dabei Wahlhelfer, ohne die eine legitime Wahl und somit Demokratie nicht möglich wäre.
Bei Wahlhelfern handelt es sich um die ehrenamtlichen Mitglieder der vielen Wahlvorstände.
Diese Vorstände bestehen aus fünf bis neun Beteiligten: ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin, die jeweilige Stellvertretung, ein Schriftführer oder eine Schriftführerin sowie eine jeweilige Stellvertretung und die Beisitzer.
Ob und wie Du einer dieser Wahlhelfer werden kannst, erfährst Du nun.
Voraussetzungen: Wer kann Wahlhelfer werden?
Häufig werden immer noch einige Freiwillige für die Tätigkeit gesucht. Dabei bedarf es keiner besonderen Qualifikationen als Wahlhelfer. Wer sich noch dafür bewerben will, muss aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Man muss wahlberechtigt sein.
Dazu braucht man die Deutsche Staatsangehörigkeit (oder bei Europawahl die Staatsangehörigkeit der EU) und muss mindestens 18 Jahre alt sein (bei Europa- und Kommunalwahlen auch schon ab 16 Jahren).
2. Wahlhelfer müssen im jeweiligen Ort wohnen.
Je nach Wahl und Gemeinde muss man seit bis zu drei Monaten dort leben.
3. Man darf nicht selbst kandidieren.Wie wird man Wahlhelfer?
Wer sich in seiner Gemeinde freiwillig als Wahlhelfer engagieren möchte, muss sich dafür einmalig registrieren. Für die Anmeldung füllt man ein Online-Formular zur Bereitschaftserklärung aus.
Dieses Formular findet man in der Regel auf den offiziellen Internetseiten der Stadt oder des Rathauses.
Hier geht es beispielsweise zur Anmeldung für die anstehenden Landtagswahlen einiger Städte in Brandenburg, Sachsen und Thüringen:
Finden sich nicht ausreichend Freiwillige für das Ehrenamt, kann man direkt von der Gemeinde kontaktiert und zur Wahlhelfertätigkeit berufen werden.
Jeder und jede Wahlberechtigte in Deutschland ist bei Berufung zu dieser Tätigkeit verpflichtet.
Ablehnen kann die Berufung nur, wer selbst Teil der Bundes- oder Landesregierung ist, wer dem Europäischen Parlament angehört, wer aufgrund von dringenden beruflichen oder familiären Gründen oder aufgrund einer Krankheit beziehungsweise Behinderung verhindert ist oder bereits älter als 65 Jahre ist.
Häufig findet im Vorfeld eine Schulung zur Einweisung in die Tätigkeit statt.
Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer?
Wahlhelfer beaufsichtigen die Stimmabgabe und sorgen für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf. Dazu gehören die folgenden Aufgaben.
- Wahlurne zum Einwurf des Stimmzettels freigeben
- Wahlberechtigung kontrollieren
- Stimmzettel ausgeben
- Stimmabgaben der Wahlberechtigten mit einem Eintrag in das Wählerverzeichnis verfolgen
- abgegebene Stimmen auszählen
Gibt es für Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung?
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird generell nicht bezahlt. Eine Aufwandsentschädigung in Form eines "Erfrischungsgeldes" ist jedoch vorgesehen.
Der konkrete Betrag ist dabei nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich in verschiedenen Kommunen. Außerdem ist die Höhe der Entschädigung auch von der Art der Wahl und der Rolle im Wahlvorstand abhängig. Unterschiede gibt es auch zwischen Urnen- und Briefwahl.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Grundsatz, der beispielsweise auch in Frankfurt (Oder) gezahlt wird, liegt bei 25 Euro, beziehungsweise 35 Euro für Vorsitzende des Vorstands.
Wittenberge zahlt dagegen 50 Euro, 70 Euro für Vorsitzende und Cottbus, das zu den Städten mit höchster Aufwandsentschädigung zählt, zahlt sogar 90 Euro an vorsitzende Wahlhelfer als Aufwandsentschädigung 2024. Zusätzlich erhalten sie dort Gutscheine für lokale Betriebe im Wert von 20 Euro.
Die Entschädigung für Wahlhelfer ist übrigens steuerfrei.
Übrigens: Generell ist für Arbeitnehmende kein Sonderurlaub für die Tätigkeit vorgesehen. Gelegentlich bekommen insbesondere Beamte und Beamtinnen einen solchen dennoch gewährt.
Fazit
Für ihre ehrenamtliche Arbeit für die Demokratie erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung. 2024 steht in Brandenburg, Sachsen und Thüringen noch die Landtagswahl an, für die viele Gemeinden noch Wahlhelfer suchen.
Titelfoto: dpa/Federico Gambarini