AfD-Wähler werden erschossen: MDR muss "Die PARTEI"-Wahlspot senden
Leipzig/Bautzen - Ein Paar unterhält sich, dann werden mutmaßliche AfD-Wähler erschossen - der MDR wollte einen "Die PARTEI"-Werbespot für die sächsische Landtagswahl nicht senden, doch verlor den Rechtsstreit. Der Grund: Es handelt sich um Satire.
"Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss den von der PARTEI eingereichten Wahlwerbespot 'Die Machtergreifung' ausstrahlen", teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit.
In dem etwa anderthalb-minütigen Clip sprechen ein Mann und eine Frau mit stark überspitztem Dialekt und verstellten Stimmen über eine fiktive neue AfD-Regierung in Sachsen, daraufhin folgen mehrere Schüsse auf mutmaßliche AfD-Wähler. Am Ende steht der Satz: "Bevor es zu spät ist, wählen Sie die PARTEI."
Zunächst war der MDR vom Verwaltungsgericht in Leipzig zur Sendung der Wahlwerbung im Radio verpflichtet worden, dagegen hatte die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Beschwerde eingelegt - diese wurde nun zurückgewiesen.
Die Beschwerde-Begründung des Senders: Der Spot verharmlose Gewalttaten und verstoße damit gegen Strafbestände.
Um diesen Wahlwerbespot wurde gestritten
Das ist die Begründung des Gerichts
"Die im Wahlwerbespot thematisierte Erschießung von (vermeintlichen) AfD-Wählern erfülle die vom MDR bezeichneten Straftatbestände bereits deshalb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handle", begründete das Gericht die Abweisung.
Und weiter: "Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf und werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt."
Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Radio-Spot soll am heutigen Donnerstag um 12.57 Uhr gesendet werden.
Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa