Bundestagswahl in Bayern: Alles, was Du zur Abstimmung wissen musst
Von Sebastian Schlenker
München - Am 23. Februar steht die Wahl zum Deutschen Bundestag an. Insbesondere für die Kommunen in Bayern bedeutet die vorgezogene Wahl viel Arbeit. Doch auch für die Wahlberechtigten im Freistaat gibt es ein paar Änderungen zu beachten. Was Du zur Abstimmung in Bayern wissen musst.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die 18 Jahre und älter sind. In Bayern trifft das auf 9,2 Millionen Menschen zu. Vor allem Rentner dürften mit Blick auf den Wahlausgang eine bedeutende Rolle spielen. Mit 28,7 Prozent der Wahlberechtigten ist mehr als ein Viertel bereits 65 Jahre und älter. Die Jüngeren zwischen 18 und 25 Jahren stellen dagegen nur 8,5 Prozent der Wahlberechtigten - darunter 362.000 Erstwähler.
Wie kann abgestimmt werden?
Am einfachsten geht dies am 23. Februar im Wahllokal. Die Wahlbenachrichtigungen mit allen Informationen zur Abstimmung werden in den meisten Gemeinden ab dieser Woche verschickt. Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat, kann auch per Brief wählen. Das ist zum einen über den Postweg möglich - oder auch an Ort und Stelle.
Dabei holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde ab und können dort in einer Wahlkabine abstimmen.
Briefwahl in Bayern: Was gilt es zu beachten?
Da die Bundestagswahl vorgezogen wurde, bleiben für die Briefwahl nicht wie sonst zwischen vier und fünf, sondern nur rund zwei Wochen Zeit. Wer per Brief wählen möchte, muss dies seiner Gemeinde zudem mitteilen. Anträge sind grundsätzlich jetzt schon möglich. Verschickt werden Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar. Da erst am 31. Januar endgültig feststeht, wer auf den Stimmzetteln der 47 Wahlkreise in Bayern stehen wird, ist dies nicht früher möglich.
Wer bis zur Woche vor der Wahl nach seinem Antrag auf Briefwahl noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich zudem zügig an seine Gemeinde wenden, rät Gößl.
Wie stelle ich sicher, dass meine Briefwahlstimme auch gezählt wird?
Nur Wahlbriefe, die bis spätestens 18 Uhr am 23. Februar beim Wahlamt der Gemeinde eingehen, werden auch gezählt. Jede Wählerin und jeder Wähler ist dafür selbst verantwortlich. Auch nach dem Antrag auf Briefwahl ist alternativ noch die Wahl in einem Wahllokal im eigenen Wahlkreis möglich. Nach Vorlage des Personalausweises und der Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte dort einen neuen Stimmzettel.
So wird eine doppelte Stimmabgabe verhindert.
Neues Wahlrecht: Das ändert sich im Vergleich zur vorigen Bundestagswahl
Es gilt ein reformiertes Wahlrecht. Mit diesem wird der nächste Bundestag auf 630 Abgeordnete begrenzt. Zugleich fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg.
Das bedeutet: Für die Zahl der Sitze im Parlament ist allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend. Auch dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate geholt hat. In dem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.
Aufgrund des geringeren zeitlichen Vorlaufs fällt auch der Wahlkampf anders aus als üblich. Die sonst zahlreichen Bierzelt-Auftritte gibt es in diesem Winter-Wahlkampf nicht, auch das Werben um Wählerstimmen in den Fußgängerzonen findet bei meist einstelligen Temperaturen kaum statt.
Dafür setzen Parteien weiter stark auf Wahlwerbung in sozialen Netzwerken und in klassischen Medien wie bei TV-Duellen sowie auf Plakatierungen im öffentlichen Raum.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa