Chemnitz - Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt immer näher: Aus diesem Grund flattern in diesen Tagen die ersten Wahlbenachrichtigungen in die Chemnitzer Briefkästen. Damit könnt Ihr dann auch Eure Briefwahl-Unterlagen beantragen. Doch in diesem Jahr müssen sich Briefwähler ganz besonders beeilen.
Spätestens bis zum 2. Februar sollte jede wahlberechtigte Person in Chemnitz ihre Benachrichtigung in den Händen halten.
Diese solltet Ihr Euch unbedingt aufheben. Denn darin steht, in welchem Wahlraum Ihr am 23. Februar Eure Stimmen abgeben könnt. "Gleichzeitig ist erkennbar, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist oder nicht", heißt es aus dem Rathaus.
Zudem findet Ihr auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch einen Antrag auf die Briefwahl-Unterlagen. Diese könnt Ihr entweder per Post oder online unter www.chemnitz.de/briefwahl beantragen.
Allerdings ist der Versand der Briefwahl-Unterlagen aufgrund der bestehenden kurzen Fristen erst ab Anfang Februar möglich. Bis spätestens 23. Februar (18 Uhr) muss der Wahlbrief dann bei der Wahlstelle der Stadt vorliegen. Briefwähler können sich daher bei dieser Wahl nicht viel Zeit lassen.
"Deshalb empfiehlt die Stadt Chemnitz, von der Möglichkeit der Briefwahl nur dann Gebrauch zu machen, wenn eine Teilnahme an der Wahl am Wahltag nicht möglich ist", heißt es aus dem Rathaus.
Sofortwahl als Alternative zur Briefwahl
Alternativ könnt Ihr auch die Sofortwahl nutzen. Dies ist in der Briefwahlstelle im Moritzhof (Bahnhofstraße 53) möglich.
So ist die Briefwahlstelle ab dem 4. Februar geöffnet:
- montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 16 Uhr
- dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 18 Uhr
- freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
- Ausnahme: am Freitag, 21. Februar, von 8.30 bis 15 Uhr
Übrigens: Die Stadt Chemnitz sucht für die Bundestagswahl noch Wahlhelfer. Wer sich für die ehrenamtliche Aufgabe interessiert, kann sich unter chemnitz.de/wahlhelfer anmelden.