Briefwahl beantragen: Das muss beachtet werden

Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen? Am 1. September wird in Sachsen und in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Wer an diesem Tag verhindert ist und schon vorher seine Stimme abgeben will, kann seine Briefwahlunterlagen online beantragen oder sich per Post zustellen lassen.

Briefwahl Antrag stellen

Der Wahlbrief wird durch die Deutsche Post kostenfrei versendet.
Der Wahlbrief wird durch die Deutsche Post kostenfrei versendet.  © Foto: Bodo Marks/dpa

Wie komme ich an Briefwahlunterlagen? Wahlberechtigte haben postalisch eine Wahlbenachrichtigung bekommen, mit der auch Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl.

Diese vier Möglichkeiten der Beantragung gibt es:

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Wahlen Superwahlsonntag in Magdeburg: So laufen die Wahlen ab
  • Beantragung über das Online-Formular
  • schriftlich mittels der Wahlbenachrichtigung
  • persönlich im Briefwahlbüro
  • per E-Mail bei der zuständigen Kommune

Damit die Briefwahlunterlagen bei der Wahl berücksichtigt werden können, müssen sie bis zum 1. September 2024 korrekt ausgefüllt und verschlossen vorliegen.

Briefwahl vor Ort

Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen können auch noch bis zum 30. August 2024 direkt vor Ort abgeholt werden.

Eine Direktwahl im Briefwahlbüro ist ebenso möglich, wenn der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung vorliegen.

Ist die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben, kann auch eine andere Person die Briefwahlunterlagen direkt im Wahlbüro entgegennehmen.

In jedem Fall braucht es den Wahlschein, um direkt vor Ort oder per Brief wählen zu können.

Briefwahl Schritt für Schritt

Bei der Landtagswahl gilt es, ein Kreuz bei der Erststimme und ein Kreuz bei der Zweitstimme zu machen.
Bei der Landtagswahl gilt es, ein Kreuz bei der Erststimme und ein Kreuz bei der Zweitstimme zu machen.  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein kombiniert mit dem Wahlbriefumschlag, dem amtlichen Stimmzettel und dem amtlichen kleineren Wahlumschlag. Diese fünf Schritte führen zur korrekten Briefwahl:

1. Schritt: Den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ankreuzen.

2. Schritt: Den Stimmzettel so falten, dass er in den grünen Wahlumschlag (die Farbe kann je nach Art der Wahl variieren) passt. Den gefalteten Stimmzettel danach in den grünen Wahlumschlag legen und zukleben.

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3. Schritt: Die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf der Rückseite des Wahlscheines mit Ort- und Datumsangabe persönlich unterschreiben.

4. Schritt: Den Wahlschein vom gelben Wahlbriefumschlag abtrennen, Wahlschein und grünen Wahlumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag stecken.

5. Schritt: Die Lasche vom Klebestreifen lösen, den gelben Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur Deutschen Post AG geben (außerhalb der BRD: frankiert) oder der darauf angegebenen Stelle abgeben.

Das gilt es bei der Briefwahl zu beachten

Sollte es für ein Abschicken zu spät sein, kann der Wahlbrief auch persönlich abgegeben werden.
Sollte es für ein Abschicken zu spät sein, kann der Wahlbrief auch persönlich abgegeben werden.  © Bernd Weißbrod/dpa

1. Fristen einhalten: Der Wahlbrief muss spätestens drei Tage vor Wahlbeginn in einem Briefkasten der Deutschen Post gesteckt oder direkt in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden.

2. Direkt abgeben: Sollte es für ein Abschicken der Unterlagen zu spät sein, kann der Wahlbriefumschlag auch direkt in den Briefkasten des Wahlamtes geworfen werden. Die genaue Uhrzeit bis wann dies geschehen sein muss, kann bei jeder Wahl leicht variieren. Meist ist es 16 Uhr bzw. 18 Uhr am Wahltag.

3. Porto: Wer den Wahlbrief innerhalb von Deutschland mit der Deutschen Post verschickt, braucht keine Briefmarken. Lediglich beim Versenden aus dem Ausland wird Porto fällig.

Ursprünglich ist die Briefwahl für Menschen gedacht, die am Wahltag wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Doch diese Art des Wählens erfreut sich darüber hinaus auch zunehmender Beliebtheit bei Wählern.

Titelfoto: Foto: Bodo Marks/dpa

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