Umstrittenes Gesetz! Regierung einigt sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizungen

Berlin - Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus.
Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus.  © Jan Woitas/dpa

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums liegt dazu nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll.

"Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird", sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (53, Grüne).

"Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden."

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Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen.

Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (53, Grünen) teilte am Freitag mit, dass ein neuer Gesetzentwurf vorliege.
Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (53, Grünen) teilte am Freitag mit, dass ein neuer Gesetzentwurf vorliege.  © Wolfgang Kumm/dpa

Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen

Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Der Übergang werde "pragmatisch und sozial verträglich gestaltet", hieß es dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium.

"Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen - vor allem für den Neubau - noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie."

Titelfoto: Jan Woitas/dpa, Wolfgang Kumm/dpa

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