Streitthema Schwarzfahren: Straftat oder nicht? Das sagt der Rechtsausschuss!

Berlin - Geht es nach dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, soll das Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat gelten. Eine Mehrheit der Sachverständigen sprach sich am Montag für einen Kurswechsel im Umgang mit Fahrgästen ohne gültiges Ticket aus.

Aus Sicht der Linksfraktion sei das Schwarzfahren nicht als Straftat nach dem Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs anzusehen.
Aus Sicht der Linksfraktion sei das Schwarzfahren nicht als Straftat nach dem Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs anzusehen.  © Lukas Schulze/dpa

Bereits Ende Januar debattierte der Bundestag über mehrere Vorschläge der Linksfraktion, das Strafrecht in bestimmten Fällen abzuschwächen. Das Schwarzfahren sowie das "Containern" von Lebensmitteln seien "soziale Probleme", die "sich nicht mit Repression lösen" ließen, so die Ansicht der Linkspartei.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss befassten sich die Anwesenden knapp zwei Stunden lang allein mit dem Gesetzentwurf zur "Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein".

Grundlegend kritisierte "Die Linke", dass die bisherige Handhabung vor allem arme Menschen treffe, die sich keine Fahrkarte leisten könnten. Werden sie beim Schwarzfahren erwischt und können die Geldstrafe nicht zahlen, drohen den Betroffenen oftmals sogar Freiheitsstrafen.

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Für die Fraktion ein vollkommen unverhältnismäßiges Strafmaß, zumal "beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von 'krimineller Energie' nicht notwendig" sei.

Außerdem kämen weder Personen noch Sachen zu Schaden, weshalb das Schwarzfahren nicht mehr unter den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches fallen solle, heißt es im Gesetzentwurf.

Experten einig bei Änderung im Strafgesetzbuch - uneins bei Lösung!

Die Experten im Rechtsausschuss sehen im Fahren ohne Ticket ebenfalls keine Straftat und unterbreiten einige Alternativen zum Umgang mit Schwarzfahrern.
Die Experten im Rechtsausschuss sehen im Fahren ohne Ticket ebenfalls keine Straftat und unterbreiten einige Alternativen zum Umgang mit Schwarzfahrern.  © Daniel Karmann/dpa

Eine Mehrheit der befragten Experten, darunter Richter, Anwälte und Professoren aus ganz Deutschland, teilte diese Auffassung grundsätzlich.

Als Lösungsmöglichkeiten wurden dabei unter anderem diskutiert, das Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit herabzustufen, sogenannte Sozialtickets an Bedürftige auszustellen oder die Fahrpreise generell zu senken.

Angelika Allgayer (44), Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, verglich die Situation beispielsweise mit dem "Containern". Hier forderte Justizminister Marco Buschmann (45, FDP) zusammen mit Agrarminister Cem Özdemir (57, Grüne) bereits zu Jahresbeginn eine Einstellung der Strafverfahren.

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Während einer ersten Debatte zu den Vorschlägen der Linksfraktion im Bundestag am 26. Januar ließ sich bereits erkennen, dass die Ampel-Parteien diesen Vorschlag nicht eins zu eins unterstützen, aber bezüglich des Strafrechts auch eher entkriminalisierende Ambitionen haben.

Kritik an den Entwürfen hagelte es damals allerdings seitens AfD und Union. Für die AfD sei klar, dass ein solcher Vorschlag aus "der Mottenkiste des Sozialismus" die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zerstören könne. Laut CDU/CSU führe der Gesetzentwurf der Linken zu einem "politischen Strafrecht", dass "in Gut und Böse" unterteile.

Titelfoto: Bildmontage: Lukas Schulze/dpa, Daniel Karmann/dpa

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