Statt Rückkehr der Wehrpflicht: Grüne schlagen verpflichtenden "Freiheitsdienst" für fast alle vor
Von Christoph Trost, Marco Hadem
München - In der laufenden Debatte um die Wiedereinführung der Wehrpflicht hat sich die Spitze der bayerischen Grünen-Landtagsfraktion mit einem Vorschlag zu Wort gemeldet: Fraktionschefin Katharina Schulze (39) und der innenpolitische Sprecher Florian Siekmann (30) sprechen sich dabei für einen verpflichtenden "Freiheitsdienst" aus!

Frauen und Männer sollen irgendwann zwischen dem 18 und 67 Lebensjahr sechs Monate lang den entsprechenden Dienst tun - entweder Wehrdienst, Dienst im Bevölkerungsschutz, bei Feuerwehr oder Hilfsorganisationen oder auch Gesellschaftsdienst.
Abgeleistete Dienste oder im Vorfeld bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten sollen angerechnet werden. "Es ist an der Zeit, die Frage zu stellen: Was kannst du für dein Land tun?", sagte Schulze der Deutschen Presse-Agentur. Bedrohungen steigen.
"Damit wir als Gesellschaft robuster werden, unsere Freiheit verteidigen und das Miteinander stärken, braucht es uns alle. Der Freiheitsdienst ist ein Gemeinschaftsprojekt für Deutschland von allen für alle", hieß es. "Durch den Freiheitsdienst verbinden wir Generationen und Milieus, stärken unsere Gesellschaft und verteidigen, was uns wichtig ist."
Das Grünen-Konzept sieht dementsprechend vor, dass nach Ende der Schulpflicht eine allgemeine Musterung stattfinden und über die Zweige des "Freiheitsdienstes" informiert werden soll. Die Mindestdauer von sechs Monaten soll entweder am Stück oder zeitlich gestreckt - im Alter zwischen 18 und 67 Jahren - erfüllt werden können.
Grüne wollen mit Freiheitsdienst die Widerstandskraft stärken

Die Pflicht soll gelten "für alle mit festem Aufenthalt in Deutschland unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Geschlecht". Wer Wehr- oder auch Zivildienst geleistet hat, soll befreit, geleistetes ehrenamtliches Engagement, das dem sozialen Gesellschaftsdienst entspricht, bei besagter Zeit angerechnet werden.
Mit Gesellschaftsdienst sind Angebote, wie sie etwa dem Bundesfreiwilligendienst oder dem sozialen oder ökologischen Jahr entsprechen, gemeint. Dazu gehört ebenfalls ehrenamtliches Engagement in verantwortlicher Position - etwa in der Jugendarbeit oder als ehrenamtlicher Trainer im Sportbereich.
Der Dienst im Bereich Bevölkerungsschutz soll bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Rettungsdienst oder im Katastrophen- und Zivilschutz in gemeinnützigen Hilfsorganisationen geleistet werden. Der Wehrdienst soll "aus den bestehenden freiwilligen Wehrdiensten aufwachsen".
"Mit dem Freiheitsdienst stärken wir die Widerstandskraft unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, sichern unsere Verteidigungsbereitschaft und führen die Generationen zusammen", heißt es im Konzept von Schulze und Siekmann.
"Jeder und jede hat etwas für unsere Gesellschaft zu bieten, deshalb kann man unseren Freiheitsdienst für Deutschland in drei Zweigen absolvieren – Wehrdienst, Bevölkerungsschutz oder Gesellschaftsdienst", erklärte Siekmann. Und das gelte in jeder Altersstufe, statt nur die Jungen zu verpflichten. Er betonte: "Der Freiheitsdienst ist viel mehr als der alte Wehrdienst, er zielt auf eine Gesamtverteidigung mit gesellschaftlicher Widerstandskraft."
Titelfoto: Frank May/dpa