Vorwürfe gegen Bitterfelds OB Schenk: Aufarbeitung kann dauern
Bitterfeld-Wolfen - Die Aufarbeitung mehrerer disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegen den amtierenden Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen, Armin Schenk (63, CDU), könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Neue Vorwürfe um eine mögliche Verletzung des Neutralitätsgebotes im Wahlkampf wurden mit einem bereits bestehenden Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker verknüpft, wie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf dpa-Anfrage bestätigte.
Wie es weitergeht, hänge von einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ab. Diese braucht jedoch Zeit.
Gegen den Kommunalpolitiker wird bereits seit August 2023 ein Disziplinarverfahren geführt. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Flächentausch mit einem Unternehmen für einen Schaden der Stadt gesorgt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat daraufhin wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Über den eingelegten Einspruch muss nun die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg befinden haben.
Mehrere Vorwürfe gegen Armin Schenk
Ende Februar hatte der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen zusätzlich Schenks Agieren während der Oberbürgermeisterwahl 2023 moniert. Jene Vorwürfe wurden nun mit dem bestehenden und derzeit ausgesetzten Verfahren verknüpft. Konkret wird Schenk die Verletzung des Neutralitätsgebotes in den Feuerwehren vorgeworfen. Schenk äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Verfahren gegen ihn.
Zuerst hatte die AfD die Vorwürfe gegen Schenk erhoben. Ihr Kandidat Henning Dornack (61) hatte im Oktober vergangenen Jahres die Stichwahl gegen den Amtsinhaber verloren.
Die Partei hatte die Wahl daraufhin beanstandet, in den Blick gerieten dadurch unter anderem die Zahl der Briefwahlstimmen für Amtsinhaber Schenk und die Art des Wahlkampfes. Der Stadtrat votierte Mitte Januar jedoch für die Gültigkeit der Abstimmung.
Ein Parteimitglied der AfD in Sachsen-Anhalt hatte danach vor dem Verwaltungsgericht in Halle Klage gegen die Wahl eingereicht. Das Verfahren befinde sich noch im Anfangsstadium, erklärte das Verwaltungsgericht auf Anfrage. Auch hier scheint ein Zeitpunkt für eine Entscheidung derzeit nicht absehbar.
Titelfoto: Jan Woitas/dpa