Werbung ohne Genehmigung: Kunsthalle geht gegen Aktion der Grünen vor

Hamburg - Eine nicht genehmigte Projektion eines Porträts von Robert Habeck (55) auf der Fassade des Münchner Siegestors sorgte Anfang Januar nicht nur für Kritik, sondern auch für ein Bußgeldverfahren der Stadt. Wie jetzt herauskam, wurde am selben Tag auch die Hamburger Kunsthalle für eine weitere Werbeaktion genutzt. Ebenfalls ohne Genehmigung.

Mithilfe eines Beamers wurde am 3. Januar ein Wahlplakat der Grünen auf die Fassade der Hamburger Kunsthalle projiziert.
Mithilfe eines Beamers wurde am 3. Januar ein Wahlplakat der Grünen auf die Fassade der Hamburger Kunsthalle projiziert.  © Screenshot/Instagram/gruene_hamburg

Mithilfe eines Beamers wurden sowohl in München als auch in Hamburg aus einem Auto heraus ein Wahlplakat mit einem ernst blickenden Habeck und darunter den Worten "Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort" auf das Siegestor beziehungsweise die Hamburger Kunsthalle projiziert.

In München richtet sich das Bußgeldverfahren nach Angaben der Polizei zunächst erst mal gegen eine einzelne Person, die vor Ort angetroffen worden war. Unklar sei noch, wer den Auftrag für die Projektion gegeben habe.

Die Grünen hatten jedoch zum Start ihrer Wahlkampfkampagne angekündigt, das Motiv "Bündniskanzler" nicht nur auf die Parteizentrale in Berlin, sondern auch auf Fassaden in verschiedenen deutschen Großstädten zu projizieren.

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So wohl auch in Hamburg. Ein Bild von der Projektion ist auch immer noch auf der Instagram-Seite der Hamburger Grünen zu finden. Katharina Fegebank (47), Spitzenkandidatin der Grünen für die bevorstehende Bürgerschaftswahl in Hamburg, teilte den Post auch auf ihrem Kanal. Ebenso Senator Anjes Tjarks (43).

Habeck selbst nannte die Projektionen während einer Rede in Lüneburg "kleine Piratenaktionen" und ließ somit keine Zweifel mehr daran, dass seine Partei dahintersteckt: "Die Aktion sollte Aufmerksamkeit erregen, das hat sie auch hinreichend geschafft."

Für die Aktion der Grünen gab es von keiner Seite eine Genehmigung

Ebenfalls am 3. Januar wurde das gleiche Wahl-Plakat auf das Siegestor in München projiziert.
Ebenfalls am 3. Januar wurde das gleiche Wahl-Plakat auf das Siegestor in München projiziert.  © Konstantin Weddige/dpa

Während die Kommentare unter dem Grünen-Post die Aktion weitestgehend unterstützen, zeigte sich die Hamburger CDU empört und wandte sich mit einer Anfrage an den rot-grünen Senat.

Dieser ließ in einem Statement verlauten: "Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt keine öffentlichen Gebäude für Wahlwerbung zur Verfügung, da sie dem Neutralitätsgebot verpflichtet ist. Die Wahlwerbung war nicht mit den zuständigen Behörden [...] abgestimmt."

Wie die Hamburger Kunsthalle gegenüber TAG24 erklärte, wurde auch diese im Vorfeld nicht über die Aktion informiert.

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"Entsprechend hat es keine Zustimmung [...] gegeben", so Pressesprecherin Mira Forte, die bestätigte, dass die Kunsthalle gegen die Aktion vorgehen werde. "So, wie wir auch in der Vergangenheit gegen kommerzielle Guerilla-Marketing-Aktionen an der Hamburger Kunsthalle vorgegangen sind."

Als Guerilla-Marketing wird eine unkonventionelle Marketingstrategie bezeichnet, die mit kreativen, oft überraschenden und kostengünstigen Aktionen eine hohe Aufmerksamkeit erzeugen soll.

Titelfoto: Screenshot/Instagram/gruene_hamburg

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