Nach Protesten gegen Habeck: Nur ein Tatverdächtiger ermittelt

Von André Klohn

Flensburg - Gut ein Jahr nach der umstrittenen Protestaktion von Landwirten gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, 55) in Schleswig-Holstein wird laut Flensburger Staatsanwaltschaft nur gegen einen Tatverdächtigen ermittelt.

Robert Habeck (55, Grüne) war im Januar 2024 nach einer Privatreise zur Hallig Hooge von wütenden Demonstranten empfangen worden.  © Kay Nietfeld/dpa

"Gegen diesen Beschuldigten besteht der Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt am Vormittag.

So soll der Mann in Schlüttsiel (Kreis Nordfriesland) bei dem Protest auf der Rampe zum dortigen Fähranleger die aufgebaute Polizeikette durchbrochen haben. Weitere tatverdächtige Personen konnten nicht ermittelt werden, hieß es.

Am 4. Januar 2024 hatte es eine Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegeben. Habeck war auf der Rückkehr von einer Privatreise zur Hallig Hooge. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff damals wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Hintergrund der Proteste von Landwirten waren geplante Streichungen von Subventionen.

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Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Lage hatten die eingesetzten Polizeikräfte auf Deeskalation gesetzt und keine Personalien der Demonstranten festgestellt.

Zudem erbrachte den Angaben der Staatsanwalt nach die Auswertung des umfangreich gesicherten Film- und Bildmaterials keine Erkenntnisse. Dafür sei die Qualität in der Dunkelheit zu schlecht gewesen.

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Oberstaatsanwältin sah Straftatbestände

Bei den Auswertungen der Bilddateien konnte nur ein Tatverdächtiger ermittelt werden.  © News5/DPA

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte im Anschluss der Protestaktion Ermittlungen aufgenommen, um zu prüfen, ob von den Demonstranten Straftaten begangen wurden.

Wenige Tage nach den Vorkommnissen hatte sich der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags damit befasst. "Dass wir hier Straftatbestände haben, ist vollkommen unbestritten", sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp damals.

Die Staatsanwaltschaft hatte früheren Angaben zufolge umfangreiche Auswertungsergebnisse aus Bild-, Ton- und Videodateien sowie weitere Recherche-Ergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet.

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