Markus Söder der "größte Trottel": Haben diese Worte ein Nachspiel?
München - Die Staatskanzlei von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) hat Strafantrag gegen den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz (47) gestellt.
Das entsprechende Ermittlungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt. Das bestätigte die Behörde auf eine dpa-Anfrage.
Der frühere Politiker Grosz, der in Deutschland der AfD nahesteht, hatte in einer im österreichischen Fernsehen 2023 ausgestrahlten Show über Söder gesagt: "Ich leg' noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist."
Grosz war bereits zuvor als Gast beim politischen Aschermittwoch der AfD Anfang des Jahres 2023 in Niederbayern ausfällig gegenüber Söder geworden und hatte den bayerischen Ministerpräsidenten damals unter anderem als "Södolf" bezeichnet.
Das Amtsgericht Deggendorf hat Grosz deshalb zu einer Geldzahlung von knapp 15.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte Grosz sogar einen Strafbefehl über 36.000 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen das Urteil ging er in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht bekannt.
Gerald Grosz sieht Aussage durch Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt
Grosz wird am nächsten Montag beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest einmal mehr als Gast der AfD in Niederbayern erwartet.
Der Strafantrag sei gestellt worden, wenige Tage nachdem die Pläne für den neuerlichen Auftritt entsprechend bekannt gegeben worden waren.
"Das stinkt nach vorauseilendem Gehorsam oder gar einer Weisung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz", heißt es in einer Grosz-Mitteilung.
Grosz geht laut eigener Aussage davon aus, dass die getroffene Aussage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt ist. Politiker müssten im Rahmen der Machtkritik bereit sein, mehr einzustecken, als Privatpersonen.
Die Bayerische Staatskanzlei wollte sich nicht zu der Angelegenheit äußern.
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