Nach Corona-Maskenpflicht: Weiß Lauterbach überhaupt, ob's geholfen hat?
Deutschland - Ehrlichkeit währt am längsten! Auf Anfrage nimmt das Bundesgesundheitsministerium Stellung zur Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen. Die Resultate fallen bescheiden aus.
Die Maske war das wohl prägendste Symbol der Corona-Pandemie. Nach deren Ende fragen sich viele Bürger, ob sie denn auch wirklich ihren Zweck erfüllt hat.
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von Karl Lauterbach (60, SPD) auf eine FDP-Anfrage zur Wirksamkeit der Maske dürfte mehr Fragen als Antworten aufwerfen.
"Insgesamt lässt sich die Effektivität von einzelnen Maßnahmen (z. B. Maskengebote) nicht isoliert überprüfen, sondern nur im Zusammenwirken mit den zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersuchung getroffenen anderen Maßnahmen", so die ernüchternde Reaktion von offizieller Stelle.
Die Enttäuschung darüber steht auch Wolfgang Kubicki (71, FDP), seinerseits Vizepräsident des Deutschen Bundestages, ins Gesicht geschrieben.
"Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums legt in erschreckender Offenheit dar, dass das Robert Koch-Institut seinen gesetzlichen Auftrag nicht erledigt hat", schlussfolgert der meinungsstarke FDP-Politiker in gewohnt nüchterner Manier.
Kubicki appelliert an die große Verantwortung des RKI. Dieses sei verpflichtet, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit zu überprüfen.
Kubicki: "Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs"
Der FDP-Mann kritisiert die Annahme, dass es nicht möglich sei, die Wirksamkeit der Maskengebote unabhängig von anderen Maßnahmen zu überprüfen, als falsch.
Aus seiner Sicht sei dies lediglich ein Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen.
"Nach der vom BMG vorgetragenen Logik gibt es bei den Corona-Maßnahmen nur alle an und alle aus", moniert Kubicki. Und seine Zweifel rühren nicht von ungefähr. Im Frühjahr 2022 war die Maskenpflicht dank der Ampel-Regierung an zahlreichen Orten aufgehoben worden.
Betroffen davon waren vor allem öffentliche "Hotspots" wie Geschäfte, Schulen, Supermärkte, Arbeitsplätze und Freizeiteinrichtungen. Die Länder hatten sich jedoch dank eines Hintertürchens die Befugnis offengehalten, die Maßnahmen je nach Bedarf zu verlängern.
Letzten Endes machten jedoch lediglich zwei Bundesländer, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, von diesen Maßnahmen Gebrauch. Wesentlichen Einfluss auf Krankheitslast sowie Infektionsgeschehen konnte aber nicht erzielt werden.
Zwar verwies das BMG in seiner Antwort darauf, dass die Wirksamkeit des Maskentragens bereits 2020 belegt worden sei - jedoch nur in Verbindung mit tiefgreifenden Einschränkungen wie Schließungen von Schulen und Arbeitsplätzen.
Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa