Spahn wollte Berichte über Millionen-Villa verbieten lassen, nun verliert er vor Gericht
Hamburg - Jens Spahn (40, CDU) hat es offenbar nicht gern, wenn seine privaten Immobiliengeschäfte Thema der Berichterstattung sind. Zu weit gingen dem Bundesgesundheitsminister schließlich Fragen von Journalisten zum Kaufpreis und der umstrittenen Finanzierung seiner Villa in Berlin-Dahlem. Er zog vor Gericht. Und verlor.
Das "traumhafte Baudenkmal in Bestlage" hatten Spahn und sein Ehemann, der Lobbyist Daniel Funke (39), im vergangenen Oktober erworben.
Daneben besitzt der CDU-Politiker noch weitere Immobilien, deren Wert soll geschätzt im siebenstelligen Millionenbereich liegen. Darunter ist auch eine Wohnung im Berliner Bezirk Schöneberg, die zur Zeit von seinem Untermieter Christian Lindner (42, FDP) bewohnt wird.
Doch eins wollte Spahn unbedingt verhindern: Dass die exakte Summe vom Kaufpreis seiner Villa in den Medien auftaucht.
Dagegen ging er sogar juristisch vor und das zunächst auch erfolgreich: Das Landgericht Hamburg erkannte in der Berichterstattung einen unzulässigen "Blick in das Portemonnaie" sowie einen "Eingriff in Spahns Privatsphäre. Per einstweiliger Verfügung untersagte es die Berichterstattung", berichtete der "Tagesspiegel".
Doch dabei blieb es nicht!
Sparkasse Westmünsterland half mit Millionenkredit
Denn das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) entschied in dieser Woche, dass die Berichterstattung von Anfang an rechtmäßig war und nicht hätte verboten werden dürfen. Vorausgegangen war dem ein Rechtsstreit zwischen Spahn, Daniel Funke und dem "Tagesspiegel" (Az.: 7 U 16/21).
Wegen seiner "überragenden Bekanntheit als einer der profiliertesten deutschen Politiker" müsse Spahn Berichte über sein privates Vermögen "hinnehmen".
Für die politische Meinungsbildung sei es "'von ganz erheblichem Interesse', wie Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestritten und wie sie finanziell situiert seien.
Dies könne Rückschlüsse 'auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen'", zitiert der "Tagesspiegel" aus dem Urteil.
Zudem werde die Einsicht ins Grundbuch von der Pressefreiheit gedeckt.
Die Villa von Jens Spahn kostete 4,125 Millionen Euro
Darüber hinaus biete der Kauf der "ungewöhnlich teuren Immobilie" einen "Anlass zu Diskussionen über das generelle Preisgefüge am Immobilienmarkt", so die Richter.
Spahns Villa kostete 4,125 Millionen Euro, wie das Amtsgericht Schöneberg (Grundbuchamt) bestätigte. Selbst mit einem Ministergehalt sei diese Summe nicht ohne Weiteres zu bezahlen. Doch ermöglicht wurde der Erwerb mit Unterstützung der Sparkasse Westmünsterland, in der Spahn zuvor selbst im Verwaltungsrat gesessen hatte.
Laut einem weiteren Bericht des "Tagesspiegel" soll das Geldinstitut dem Gesundheitsminister, der einst sagte, Hartz IV bedeute keine Armut, die Villa offenbar vollständig finanziert haben: Spahn seien Kredite über 5,9 Millionen Euro bereitgestellt worden. Wie das möglich war? Diese Frage bleibt weiterhin offen.
Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa