Spahn als Kokser verunglimpft: Querdenker-Größe Anselm Lenz muss blechen!

Berlin - Ein Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht sah die Verunglimpfung von Jens Spahn (42, CDU, l.) durch Anselm Lenz nicht als Meinungsfreiheit.
Das Gericht sah die Verunglimpfung von Jens Spahn (42, CDU, l.) durch Anselm Lenz nicht als Meinungsfreiheit.  © Wolfgang Kumm/dpa, Annette Riedl/dpa

Der Journalist und Dramaturg Anselm Lenz sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (42, CDU) verunglimpft worden sei, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

Der damalige Bundesgesundheitsminister sei in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als "kokainsüchtig" bezeichnet worden, so die
Anklage. Es sei eine ehrenrührige Behauptung, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Die Richterin entsprach mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Verteidiger des 42-Jährigen hatte Freispruch verlangt und erklärte, es habe sich um Satire gehandelt, die unter Meinungsfreiheit falle. Die Veröffentlichung sei im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die deutsche Corona-Politik erfolgt.

Gegen Lenz war zunächst ein Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro) ergangen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Der gebürtige Hamburger muss sich in einem weiteren Verfahren wegen mutmaßlicher Taten bei Demonstrationen in Berlin gegen Corona-Maßnahmen verantworten.

In dem Fall war ein erster Prozessanlauf gescheitert. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa, Annette Riedl/dpa

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