Entscheidung steht: Bekommt der russlandnahe Ex-Kanzler Schröder sein Büro zurück?

Berlin - Fünf Mitarbeiter samt Fahrer und ein Altkanzlerbüro, gestellt von der SPD-Bundestagsfraktion. Kosten für den Staat pro Jahr: mehr als 400.000 Euro. Darauf will und kann Gazprom-Lobbyist Gerhard Schröder (79) nicht verzichten! Muss er aber, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht und schmetterte seine Klage ab.

Erna Viktoria Xalter (M.), Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts Berlin, schmetterte Schröders Klage gegen den Entzug der Sonderrechte ab.
Erna Viktoria Xalter (M.), Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts Berlin, schmetterte Schröders Klage gegen den Entzug der Sonderrechte ab.  © dpa/Bernd von Jutrczenka

Ein Altkanzler verklagt den Bundestag - das gab es noch nie.

Gerhard Schröder war vor Gericht gezogen, weil der zuständige Haushaltsausschuss ihm im vergangenen Mai sein staatlich finanziertes Büro gestrichen hatte.

Offizielle Begründung: Der Bundeskanzler a. D. nehme keine fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt mehr wahr.

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Die sieben Büroräume von Schröder im Reichstag werden daher "ruhend gestellt".

Ausschlaggebend für die Befassung mit der Thematik dürfte allerdings auch der Ukrainekrieg gewesen sein.

Denn seit der Russen-Invasion wurde aus Schröder, der unbeirrt zu Kriegstreiber Wladimir Putin (70) hält, eine Persona non grata:

"Wir sollten damit aufhören, ihn als Elder Statesman und Altkanzler wahrzunehmen", ätzte damals etwa SPD-Chefin Saskia Esken (61), als Schröder der Ukraine Säbelrasseln vorwarf und sich ganz Deutschland fragte, warum ein Ex-Regierungschef in diesen Zeiten auf Gehaltslisten russischer Energiekonzerne steht und dabei gleichzeitig Sonderrechte hierzulande genießt.

Brauchen Altkanzler noch Bundestags-Büros?

Gerhard Schröder (79) war im Gericht nicht anwesend.
Gerhard Schröder (79) war im Gericht nicht anwesend.  © dpa/Kay Nietfeld

Kremlnähe hin oder her. Der Entzug der Privilegien für Altkanzler Schröder war rechtens, so das Verwaltungsgericht Berlin.

Eine weitere wichtige Erkenntnis der gestrigen zweieinhalbstündigen Verhandlung: die Regelungen über Altkanzler-Büros sind generell fragwürdig.

Seit Jahrzehnten ist es Gewohnheitsrecht, dass Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten - bei Helmut Kohl (†87, CDU) sogar Jahre über den Tod hinaus!

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Die Ampel-Regierung setzte im vergangenen Jahr mit ihrer Neureglung Maßstäbe für Ex-Kanzlerin Angela Merkel (68, CDU).

Auch sie unterhält noch Büroräume im Reichstag, hat sogar neun Mitarbeiter.

Und auch ihr werfen Kritiker vor, sie nehme zu wenig repräsentative Aufgaben wahr, die das rechtfertigen würden.

Titelfoto: Fotomontage: dpa/Bernd von Jutrczenka//Foto: dpa/Kay Nietfeld

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