Palmer für Abschiebung von entlassenem Straftäter in Illerkirchberg
Stuttgart - Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (50, parteilos) hat sich dafür ausgesprochen, einen verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg in seine afghanische Heimat abzuschieben.
Palmer sagte der "Südwest Presse" (Samstag): "Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt eindeutig, dass ein Geflüchteter, der zur Gefahr für sein Aufnahmeland wird, zurückgewiesen werden kann - sogar in Kriegsgebiete." Den Gedanken dahinter teile er.
Eine Helfergesellschaft habe Anspruch auf Respekt. "Sie kann nicht mehr helfen, wenn Hilfesuchende zu Mördern und Vergewaltigern werden. Deshalb müssen diese Leute zurückgeschickt werden."
Palmer sagte weiter, es gebe eine einfache Methode, einer Ausweisung in ein Kriegs- oder Konfliktgebiet zu entgehen: kein Mord, keine Vergewaltigung. "Wer sich daran nicht hält, hat keinen Schutz verdient. Ganz einfach."
Auf den Hinweis, dass die Mehrheit der Grünen das wohl anders sehe, erklärte Palmer in dem Interview weiter: "Das stimmt. Aber in dem Fall halte ich die Genfer Flüchtlingskonvention für klüger als große Teile meiner Partei."
Palmer war Ende Oktober als unabhängiger Kandidat als OB von Tübingen wiedergewählt worden. Seine Mitgliedschaft bei den Grünen ruht bis Ende 2023 wegen Streits um Tabubrüche und Rassismusvorwürfe.
Nach Palmers Wahlsieg hatten sich mehrere Politiker des Realo-Flügels für eine Wiederannäherung zwischen ihm und der Partei ausgesprochen. Beim linken Flügel in Baden-Württemberg gibt es jedoch Widerstand.
Abschiebung wurde ausgesetzt
Das Justizministerium setzt sich seit Monaten in Berlin für die Abschiebung eines Mannes aus Afghanistan ein, der vor drei Jahren an der Vergewaltigung eines Mädchens in einer Asylunterkunft in Illerkirchberg beteiligt gewesen sein soll.
Er war 2020 verurteilt worden, ist aber wieder auf freiem Fuß. Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan seit August 2021 ausgesetzt. Grund dafür ist die Sicherheitslage vor Ort.
Laut Aufenthaltsgesetz soll von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat unter anderem abgesehen werden, wenn Leib, Leben oder Freiheit dort konkret gefährdet sind.
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