Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich vor Gericht verantworten!
Halle/Erfurt - Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (51) muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular verantworten.
Hintergrund ist eine gegen Höcke erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft Halle. Diese wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Im Jahr 2021 soll Höcke eine Wahlkampfrede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) mit den Worten "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet haben.
Beim letzten Teil handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Der ehemalige Geschichtslehrer soll gewusst haben, dass es sich dabei um eine verbotene Losung der SA handle.
Die Verhandlung soll allerdings - abweichend von der Anklage - nicht vor dem Landgericht, sondern am Amtsgericht Merseburg stattfinden.
Begründet wurde dies in einer entsprechenden Mitteilung der Justiz unter anderem damit: "Der Bekanntheitsgrad des Angeklagten allein sei nicht geeignet, dem Fall eine besondere Bedeutung zu verleihen."
Auf Höckes X-Account hieß es am Mittwochnachmittag: "Deutschland 2023 - ein Land hat seinen Kompaß verloren: Messermörder laufen frei herum, patriotische Oppositionelle werden wegen eines aus dem Zusammenhang gerissenen Halbsatzes vor Gericht gestellt." (Anm. d. Red: Rechtschreibung übernommen)
Originalmeldung am 13. September, um 13.17 Uhr, zuletzt aktualisiert um 15.51 Uhr
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa