Spendenbetrug? Erneut Vorwürfe gegen Björn Höcke

Erfurt - Gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke (52) sind erneut Vorwürfe laut geworden.

Björn Höcke (52, AfD) könnte möglicherweise neuer Ärger drohen.
Björn Höcke (52, AfD) könnte möglicherweise neuer Ärger drohen.  © Michael Reichel/dpa

Wie die "BILD"-Zeitung schreibt, prüft die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nach einer privaten Anzeige eine "strafrechtliche Relevanz".

Demnach steht die Frage im Raum, ob Höcke private Gerichtskosten möglicherweise aus der Parteikasse bezahlen ließ. Hintergrund ist ein Spendenaufruf des 52-Jährigen vom April vergangenen Jahres.

Der Thüringer AfD-Frontmann musste sich damals in Halle vor Gericht verantworten, weil er die Nazi-Parole "Alles für Deutschland" verwendet hatte. In zwei Verfahren wurde Höcke damals zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verurteilt.

Björn Höcke stellt Deutschlands Souveränität in Frage
Björn Höcke Björn Höcke stellt Deutschlands Souveränität in Frage

Auf der Plattform des Kurznachrichtendienstes Twitter (heute "X") habe er damals potenzielle Unterstützer gebeten, dem Thüringer Landesverband angesichts dieser finanziellen Herausforderungen zu helfen.

"Der Spitzenkandidat der in Umfragen führenden Oppositionspartei muss sich mitten im Wahlkampf gleich in drei Prozessen stellen (...) Diese Vorgänge binden mitten im Wahlkampf viel Energie und Geld. Bitte unterstützen Sie unseren ganz besonders im Fokus stehenden Thüringer Landesverband dabei, diese finanziellen Herausforderungen durchzustehen", schrieb Höcke damals.

Die AfD äußerte sich bislang noch zu den Vorwürfen gegen ihren Thüringer Landeschef.
Die AfD äußerte sich bislang noch zu den Vorwürfen gegen ihren Thüringer Landeschef.  © Martin Schutt/dpa

Identische Kontonummer, selber Verwendungszweck

Einen Monat später soll der Landesverband um Spenden für Höcke gebeten haben - angegeben wurde die identische Kontonummer und der gleiche Verwendungszweck, wie bei Höckes erstem Aufruf.

Dieses Verhalten lege den Verdacht nahe, dass der Landesverband der AfD die Gerichtskosten übernommen haben könnte, lautet der Vorwurf.

Sollte es sich tatsächlich um eine Spenden-Aktion für Höcke handeln, verstoße dies möglicherweise gegen das Parteien-Recht, wonach die Bezahlung privater Gerichtsverfahren mit Parteigeld illegal ist. Die AfD äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Titelfoto: Michael Reichel/dpa

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