Nutzung von Nazi-Sprache: Wo muss Björn Höcke vor Gericht erscheinen?

Erfurt/Merseburg - Wo genau sich Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke (51) wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten muss, ist noch offen.

Wegen der Verwendung von NS-Vokabular muss Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke (51) Stellung nehmen. Nur wo, ist noch unklar.
Wegen der Verwendung von NS-Vokabular muss Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke (51) Stellung nehmen. Nur wo, ist noch unklar.  © Martin Schutt/dpa

Das Oberlandesgericht Naumburg teilte am Donnerstag mit, bei ihm sei das Beschwerdeverfahren eingegangen, mit dem sich die Staatsanwaltschaft Halle für ein Hauptverfahren vor dem Landgericht Halle starkmacht statt für eines am Amtsgericht Merseburg.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts werde entscheiden, ob das Hauptverfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor dem Landgericht zu führen sei. Offen ist, wann die Entscheidung getroffen wird.

Höcke soll am 29. Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine sogenannte verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Der 51-Jährige soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf.

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Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren soll vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet werden.

Die Staatsanwaltschaft richtete dagegen eine Beschwerde.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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