Kein Urteil im Prozess um Nazi-Parole: Höckes Verteidiger wollen NS-Propagandafilm schauen

Halle (Saale) - Noch kein Ende in Sicht: Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) um die Nazi-Parole "Alles für Deutschland" sind etliche Anträge gestellt worden - dabei ging es auch um einen NS-Propagandafilm. Das für Mittwoch erwartete Urteil fiel nicht.

Der Angeklagte Björn Höcke (52) und sein Verteidiger Ralf Hornemann (r.) am Mittwoch im Gerichtssaal des Jusitzzentrums Halle.
Der Angeklagte Björn Höcke (52) und sein Verteidiger Ralf Hornemann (r.) am Mittwoch im Gerichtssaal des Jusitzzentrums Halle.  © Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Der Prozesstag in Halle startete mit einer überraschenden Verkündung des Gerichts: Der ursprünglich geladene Historiker Yves Müller werde nicht aussagen - er habe sich in der Vergangenheit öffentlich negativ zur AfD und Höcke geäußert. "Das geht einfach nicht", so der Vorsitzende Richter Jan Stengel.

Weniger überraschend: Es folgten wieder zahlreiche Anträge seitens der Verteidigung - unter anderem zur Ermittlung und Vernehmung der Stammtisch-Teilnehmer in Gera - dort soll Höcke laut Anklage am 12. Dezember vergangenen Jahres mit der verbotenen SA-Losung "Alles für" begonnen haben und die Menge mit einer Handbewegung animiert haben "Deutschland" zu rufen. Durch die Befragung der Beteiligten solle gezeigt werden, dass es keine Aufforderung dazu gegeben habe.

Zudem beantragten Höckes Anwälte im Laufe des Tages auch das Anschauen des Leni Riefenstahl NS-Propagandafilms "Triumph des Willens" von 1934, um zu beweisen, dass "Alles für Deutschland" nicht das zentrale Kennzeichen der SA gewesen sei.

Höcke: "Die Interpretation dieses Videos aus ihrem Munde war infam"

Der Vorsitzende der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD muss sich vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.
Der Vorsitzende der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD muss sich vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.  © Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Auch die Staatsanwaltschaft brachte mehrere Anträge ein - darunter ein bei Telegram veröffentlichtes Video-Statement Höckes. Darin spreche der AfD-Mann von einem "politischen Schauprozess", der unter einer AfD-Regierung aufgearbeitet werden und es dann wieder eine freie Justiz geben würde.

"Statt Einsicht und Reue zu zeigen", werde eine "Säuberung" angedroht, so Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Höckes Demokratieverständnis sei nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.

Dann wurde es hitzig: Rechtsanwalt Ralf Hornemann bezeichnete die Ausführungen als "Schweinerei". Der Angeklagte selbst sagte an den Staatsanwalt gerichtet: "Die Interpretation dieses Videos aus ihrem Munde war infam."

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Björn Höcke Höcke wieder wegen Nazi-Parole vor Gericht: Was bei dem zweiten Fall anders ist

Schließlich lehnte Richter Stengel das Telegram-Video ab. Da die vielen Anträge seitens Verteidigung und Staatsanwaltschaft "den heutigen Rahmen sprengen" würden, wurde eine Fortsetzung für Montag angesetzt. Ob dann ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

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