Höcke wieder wegen Nazi-Parole vor Gericht: Was bei dem zweiten Fall anders ist

Halle (Saale) - Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn Höcke (52) muss sich ab kommendem Montag (24. Juni) in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Wie schon im April geht es auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke (52) kehrt auf die Anklagebank nach Halle zurück.
Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke (52) kehrt auf die Anklagebank nach Halle zurück.  © Hendrik Schmidt/dpa

Was genau wird Höcke vorgeworfen?

Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole "Alles für Deutschland" genutzt haben. Er sprach "Alles für" aus und animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft. Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte.

Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.

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Höcke stand doch kürzlich schon wegen des Spruchs vor Gericht ...?

Genau. In beiden Fällen geht es um dieselbe verbotene Parole "Alles für Deutschland". Ursprünglich sollten beide zusammen verhandelt werden, sie wurden dann aber doch wieder getrennt. Das erste Verfahren drehte sich um die Verwendung der Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Mai 2021.

Im Prozess erklärte Höcke, er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer. Er sei unschuldig.

Und bei dem zweiten Fall?

Auch in einem zweiten Verfahren muss sich Höcke wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.
Auch in einem zweiten Verfahren muss sich Höcke wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.  © Hendrik Schmidt/dpa

Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste er somit zu dem Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit.

Wie ging der erste Prozess aus?

Das Landgericht Halle verurteilte den AfD-Politiker am 14. Mai 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht, Höckes Verteidiger legten Revision ein.

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Auf jeden Fall war das Gericht laut dem Vorsitzenden Richter Jan Stengel überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist. "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt."

Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen – "nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann."

Wie ist der Zeitplan für das zweite Verfahren?

Der Prozessauftakt ist für Montag, 24. Juni, 9 Uhr, geplant. Der zweite Verhandlungstag ist für den 26. Juni angesetzt. Da könnte dann das Urteil fallen.

Um welche Strafe geht es für Höcke?

Im Fall einer Verurteilung erwartet den 52-Jährigen laut Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

War's das dann mit Höckes Gerichtsverfahren?

Nein. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht.

Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Sie würden derzeit mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so ein Gerichtssprecher.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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