Höcke im Prozess um Nazi-Parole: "Ich wusste es nicht, ich bin tatsächlich völlig unschuldig"
Halle (Saale) - Eine Frage des Vorsatzes: Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen Björn Höcke (52, AfD) in Halle ist ein Video gezeigt worden. Darauf zu sehen: der Thüringer AfD-Chef beim Aussprechen der Nazi-Parole "Alles für Deutschland". In seiner Aussage vor dem Landgericht beteuerte der Politiker seine Unschuld - er habe nichts von einem SA-Zusammenhang gewusst.
Laut Anklage soll Höcke die verbotene SA-Parole am 29. Mai 2021 während einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg wissentlich genutzt haben. Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Eine mehr als 90 Minuten lange Aufnahme wurde am Dienstag im Saal des Justizzentrums abgespielt. Wie die Bilder zeigen, tritt Höcke nach anderen AfD-Politikern als Letzter auf die Bühne und schließt seinen Beitrag mit den Worten "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland."
Der Angeklagte sagte anschließend selbst aus: Er beende seine Reden gerne mit einem Dreiklang - und habe sich in diesem Fall an das Wahlkampfmotto der AfD Sachsen-Anhalt angelehnt.
Die Verbindung des Spruchs zur SA habe er nicht gekannt: "Ich wusste es nicht, ich bin tatsächlich völlig unschuldig."
Höcke: "Ein Geschichtslehrer muss das nicht wissen"
Zudem bezog sich Höcke auf Lehrbücher, mit denen er selbst unterrichtet worden sei oder später eigene Schüler unterrichtet habe. Seine Schlussfolgerung: "Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen." Er sei kein Universalgelehrter und Nationalsozialismus nicht sein Fachgebiet.
"Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts zu tun", erklärte der 52-Jährige. Für ihn sei "Alles für Deutschland" ein "Alltagsspruch" - die SA besitze kein Copyright darauf.
Von der Staatsanwaltschaft auf weitere Fälle mit Bezug zu der Losung bei anderen AfD-Politikern angesprochen, verneinte Höcke auch hier, etwas davon gewusst zu haben.
Wie der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte, geht die Kammer im Falle einer Verteilung aktuell maximal von einer Geldstrafe aus.
Der Prozess wird am 3. Mai fortgesetzt.
Titelfoto: Jens Schlueter/AFP Pool/dpa