Geldstrafen-Urteil gegen Höcke: Verteidigung und Staatsanwaltschaft prüfen Rechtsmittel!
Halle (Saale) - Nach dem Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke (52) prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel.
Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen Revision einlegten, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Der Politiker wurde vor dem Landgericht Halle von insgesamt drei Anwälten vertreten. Einer von ihnen hatte schon am Dienstag vor der Urteilsverkündung erklärt, die Verteidigung werde "die Sache nach ganz oben treiben", sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden.
Das Landgericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat.
Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.
Staatsanwalt forderte sechs Monate Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen.
In seinem Schlussvortrag forderte Staatsanwalt Benedikt Bernzen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke.
Beide Seiten haben nach Verkündung des Urteils eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
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