Höcke wieder wegen Nazi-Spruch vor Gericht: "Das ist dann für mich auch kein Rechtsstaat mehr"

Halle (Saale) - Denn er wusste nicht, was er tut? Wieder steht der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) wegen der Nazi-Parole "Alles für Deutschland" vor dem Landgericht Halle - doch dieser Fall ist anders.

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (52) muss sich erneut wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor dem Landgericht Halle verantworten.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (52) muss sich erneut wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor dem Landgericht Halle verantworten.  © Hendrik Schmidt/dpa

Erst nach vier (später abgelehnten) Anträgen der Verteidigung - die Anwälte forderten unter anderem die Einstellung des Verfahrens wegen "öffentlicher Vorverurteilung" und einem "Trommelfeuer der Medien" - konnte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag die Anklage verlesen.

Demnach soll Höcke am 12. Dezember vergangenen Jahres bei einem AfD-Stammtisch mit etwa 350 Teilnehmern in einer Gaststätte im thüringischen Gera mit der SA-Losung "Alles für" begonnen haben und die Menge mit einer Handbewegung dazu animiert haben "Deutschland" zu rufen - dabei soll er um das Verbot gewusst haben. Auch ein Video der Rede wurde im Laufe des Verhandlungstags abgespielt.

Der Vorwurf: Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

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Höcke selbst erklärte: "Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig." In Erwartung des ersten Prozesses habe er den Dreiklang "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für ..." bewusst nicht zu Ende geführt und auch das Publikum nicht dazu aufgefordert. "Ich habe nicht damit gerechnet, dass Einige aus dem Auditorium diesen Dreiklang beenden."

Höcke sieht Spruch nicht als SA-Parole

Staatsanwalt Benedikt Bernzen und Staatsanwältin Viola Knatz am Montag im Verhandlungsaals des Justizzentrums.
Staatsanwalt Benedikt Bernzen und Staatsanwältin Viola Knatz am Montag im Verhandlungsaals des Justizzentrums.  © Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Darüber hinaus erkenne der 52-Jährige bei dem Spruch keine Strafbarkeit: "Die SA hatte keine zentrale Parole", so der ehemalige Geschichtslehrer. Viel mehr habe es diesen Satz schon vorher gegeben, er sei nur zufällig auch mal von Nazis missbraucht worden. "Mein Rechtsempfinden ist: Es dürfte diesen Prozess gar nicht geben."

Für den Politiker stehe zudem fest: "Ich weiß, dass ich verurteilt werde, aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an und das ist dann für mich auch kein Rechtsstaat mehr."

Bereits im Mai war der Vorsitzende der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD vom Landgericht Halle wegen der Nutzung der SA-Losung bei einer Wahlkampfveranstaltung im Jahr 2021 in Merseburg zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden.

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Damals hatte Höcke ausgesagt, nichts vom SA-Hintergrund der Parole gewusst zu haben. Noch ist das erste Urteil nicht rechtskräftig, seitens Höcke wurde Revision eingelegt.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt, dann wird auch das Urteil erwartet.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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