"Grüne Doppelzüngigkeit"? Baerbock fliegt Kurzstrecke trotz Nachtflugverbot

Frankfurt am Main - Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (43, Grüne) hat kürzlich eine Kurzstrecke per Flugzeug und unter Umgehung eines eigentlich absoluten Nachtflugverbots zurückgelegt. Von der politischen Konkurrenz kam deshalb ätzende Kritik.

Als Außenministerin ist Annalena Baerbock (43, Grüne) oft mit dem Flugzeug unterwegs, nicht selten auch zu nächtlicher Stunde.
Als Außenministerin ist Annalena Baerbock (43, Grüne) oft mit dem Flugzeug unterwegs, nicht selten auch zu nächtlicher Stunde.  © Sina Schuldt/dpa

Zuvor hatte die 43-Jährige das EM-Gruppenspiel Deutschland-Schweiz am 23. Juni in Frankfurt am Main besucht.

Vom Frankfurter Flughafen flog sie danach gegen 23.54 Uhr etwa 184 Kilometer nach Luxemburg, um dort am nächsten Morgen an einem Treffen der EU-Außenminister teilzunehmen, wie die Bild-Zeitung schreibt.

Damit umging die Grünen-Politikerin ganz klar das absolute Nachtflugverbot, das seit dem Jahr 2011 zwischen 23 und 5 Uhr an dem Frankfurter Airport gilt. Es war nach erheblichem Streit in der hessischen Politik durchgesetzt worden. Baerbocks eigene Partei kämpfte damals energisch für das nächtliche Flugverbot.

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Der hessische FDP-Politiker Stefan Naas (50) nahm den Nachtflug der Außenministerin zum Anlass, um sie und ihre Partei deutlich zu kritisieren.

Der Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag sagt gegenüber der Bild: "Das ist grüne Doppelzüngigkeit vom Feinsten: Den Bürgern das Fliegen madig machen und dann selbst auch noch das Nachtflugverbot umgehen, um von Frankfurt nach Luxemburg zu fliegen. Luftlinie 184,36 Kilometer. Echt jetzt?"

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Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen mit einigen Ausnahmen

Am Frankfurter Flughafen gilt seit 2011 zwischen 23 und 5 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot.
Am Frankfurter Flughafen gilt seit 2011 zwischen 23 und 5 Uhr ein absolutes Nachtflugverbot.  © Boris Roessler/dpa

Es muss hinzugefügt werden, dass das Nachtflugverbot in Frankfurt generell Ausnahmen vorsieht, wie auf der Website der Frankfurter Stadtverwaltung nachzulesen ist. Verspätete Starts und Landungen sind demnach unter bestimmten Bedingungen wie etwa Gewitter oder starkem Wind bis Mitternacht erlaubt.

Zudem seien Flüge in "besonderen Ausnahmefällen" möglich. Dazu zählten etwa "Katastrophen- oder medizinische Hilfseinsätze".

Der Nachtflug von Annalena Baerbock geht laut Bild-Zeitung auf eine Ausnahme-Genehmigung des hessischen Wirtschaftsministeriums zurück.

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Dieses genehmigte demzufolge am selben Abend auch einen Nachtflug von Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD), der ebenfalls nach dem Deutschland-Spiel von Frankfurt aus nach Berlin flog.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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