"Ergebnis muss rückgängig gemacht werden": Merkels Aussage zur Wahl in Thüringen vor Gericht
Erfurt/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 15. Juni sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen Äußerungen der früheren Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU) zur Landtagswahl 2020 in Thüringen.
Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. Damals hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich (57) im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen.
Merkel hatte dies einen Tag später bei einer Pressekonferenz auf einer Südafrika-Reise als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".
Aus Sicht der AfD hat sie damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Die Partei will feststellen lassen, dass ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt worden sei. Die eine Organklage richtet sich gegen die Bundeskanzlerin, die zweite gegen die Bundesregierung.
Kemmerich war drei Tage später unter Druck zurückgetreten, als Ministerpräsident wurde doch noch Bodo Ramelow (66, Linke) wiedergewählt. Er hatte am 5. Februar 2020 im Landtag in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen.
Im dritten Wahlgang hatte ihn dann Kemmerich völlig überraschend um eine Stimme geschlagen - mitgewählt von CDU und AfD. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.
Ex-Kanzlerin Angela Merkel meldete sich nach der Wahl aus Südafrika zu Wort
Politiker müssen Gebot der Neutralität wahren
Nach früheren Karlsruher Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.
In der Verhandlung am 21. Juli 2021 hatte der damalige Kanzleramtschef Helge Braun (49, CDU) Merkels Äußerungen gerechtfertigt. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt.
Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen, so Braun damals.
Titelfoto: Odd Andersen/AFP POOL/dpa