"Ergebnis muss rückgängig gemacht werden": Merkels Aussage zur Wahl in Thüringen vor Gericht

Erfurt/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 15. Juni sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen Äußerungen der früheren Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU) zur Landtagswahl 2020 in Thüringen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Aussage von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Thüringen-Wahl 2020. Verstieß die 67-Jährige gegen ihr Neutralitätsgebot?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Aussage von Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Thüringen-Wahl 2020. Verstieß die 67-Jährige gegen ihr Neutralitätsgebot?  © Odd Andersen/AFP POOL/dpa

Das teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. Damals hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich (57) im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen.

Merkel hatte dies einen Tag später bei einer Pressekonferenz auf einer Südafrika-Reise als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".

Aus Sicht der AfD hat sie damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Die Partei will feststellen lassen, dass ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt worden sei. Die eine Organklage richtet sich gegen die Bundeskanzlerin, die zweite gegen die Bundesregierung.

Bilanz nach 16 Jahren Angela Merkel: "Deutschland ins Verderben gestürzt"
Angela Merkel Bilanz nach 16 Jahren Angela Merkel: "Deutschland ins Verderben gestürzt"

Kemmerich war drei Tage später unter Druck zurückgetreten, als Ministerpräsident wurde doch noch Bodo Ramelow (66, Linke) wiedergewählt. Er hatte am 5. Februar 2020 im Landtag in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen.

Im dritten Wahlgang hatte ihn dann Kemmerich völlig überraschend um eine Stimme geschlagen - mitgewählt von CDU und AfD. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Ex-Kanzlerin Angela Merkel meldete sich nach der Wahl aus Südafrika zu Wort

Politiker müssen Gebot der Neutralität wahren

Nach früheren Karlsruher Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

In der Verhandlung am 21. Juli 2021 hatte der damalige Kanzleramtschef Helge Braun (49, CDU) Merkels Äußerungen gerechtfertigt. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt.

Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen, so Braun damals.

Titelfoto: Odd Andersen/AFP POOL/dpa

Mehr zum Thema Angela Merkel: