Darf die "Letzte Generation" an Schulen werben? FDP fordert klares Verbot
Stuttgart - Noch gab es laut Kultusministerium keine Versuche von Klimaaktivisten der "Letzten Generation", an Schulen im Land für ihre Forderungen zu werben. Trotzdem fordert die FDP-Landtagsfraktion ein Verbot von Werbeaktionen der Klimaaktivisten der Letzten Generation an Schulen in Baden-Württemberg.
"Wir dürfen militante Gruppierungen wie die sogenannte 'Letzte Generation' an den Schulen unter keinen Umständen dulden", sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke (61) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Es brauche eine "deutlich schärfere Gangart", so Rülke.
Konkret wünscht sich der Fraktionschef eine Handreichung des Kultusministeriums für Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, an welche Stellen diese sich wenden können, falls es doch zu entsprechenden Aktionen kommt.
Medien berichteten Anfang April, dass die Aktivistinnen und Aktivisten sich verstärkt auch an Schüler wenden wollten und sich dafür von Lehrern oder Schulleitungen einladen lassen wollten.
Entsprechende Anfragen an den Schulen in Baden-Württemberg gab es laut Kultusministerium jedoch bisher noch nicht. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
"Solche Vorträge sind weder dem Kultusministerium noch den Schulabteilungen der Regierungspräsidien bekannt", hieß es in dem Schreiben.
Aus Sicht des Ministeriums braucht es auch keine Handlungsempfehlungen für die Schulen. "Die Schulen des Landes kennen die Rechtslage und wenden sie in anderen Kontexten in ständiger Praxis an.
Sie sind in der Lage, diese Grundsätze auch auf neue Sachverhalte zu übertragen und bedürfen hierfür keiner Anleitung durch das Kultusministerium", schrieb das Ministerium.
Ministerium: "werbende Maßnahmen nicht zugelassen"
Rülke ist das zu wenig, er fordert klare Ansagen des Kultusministeriums. "Es ist inakzeptabel, dass die Schulen bei Werbeaktionen von und Konfrontationen mit Mitgliedern der sogenannten 'Letzten Generation' alleine gelassen werden", sagte er.
Das Ministerium verwies auf die Regelungen des sogenannten Beutelsbacher Konsenses, die Schulen und Schulaufsichtsbehörden bekannt seien. Dieser Konsens sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler bei politischen Themen nicht von Lehrkräften "überrumpelt" werden dürfen.
Zudem legt er fest, dass Themen, die in der Wissenschaft und in der Politik kontrovers sind, auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden müssen.
Mit Blick auf die Letzte Generation hat das Land eine klare Haltung. "Im formellen schulischen Rahmen, beispielsweise im Unterricht oder in außerunterrichtlichen Veranstaltungen" seien "werbende Maßnahmen für die Aktionen der 'Letzten Generation' nicht zugelassen", schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage.
Sollten die Aktivistinnen und Aktivisten außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände für sich und ihre Aktionen werben, müssten die Schulleitungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, hieß es weiter.
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