Gericht spricht Machtwort: Partei von Sahra Wagenknecht aus TV-Show ausgeschlossen!

Köln - Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden! Der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (54, BSW) muss nicht in die ARD eingeladen werden.

Sahra Wagenknecht (54) und ihre Partei kämpften bis zuletzt für eine TV-Teilnahme - ohne Erfolg.
Sahra Wagenknecht (54) und ihre Partei kämpften bis zuletzt für eine TV-Teilnahme - ohne Erfolg.  © Thomas Banneyer/dpa

Zuvor hatte die Partei einen Eilantrag gestellt, um sich in der ARD-Sendung "Wahlarena 2024" zu repräsentieren. Diesen lehnte das Gericht am heutigen Mittwoch endgültig ab.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Zu der Sendung sind Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen.

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Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten.

BSW glaubt daran, fünftstärkste deutsche Partei zu werden

Das BSW argumentiert hingegen, es werde durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt, wenn es nicht eingeladen werde. Es habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament einzuziehen. FDP und Linke würden voraussichtlich wesentlich schlechter abschneiden.

Das Gericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen.

Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne das BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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