Wenn Vieh-Seuche Sachsen heimsucht: Grüne fordern bessere Unterstützung für Landwirte
Dresden - Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg klingelten auch in Sachsen die Alarmglocken. Während die Gefahr vorerst gebannt scheint, warnen die Grünen vor "falscher Sicherheit".

Seit vergangenem Mittwoch gilt Deutschland laut der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) als "MKS-frei", nachdem das Virus hierzulande im Januar erstmals seit 1988 wieder ausgebrochen war. Im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland, dem "Ground Zero", mussten zur Eindämmung der Tierkrankheit dutzende Wasserbüffel getötet werden.
Zeit zum Aufatmen bleibt laut Sachsens ehemaligem Umweltminister und aktuellem agrarpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Wolfram Günther (51), allerdings kaum: "Die Gefahr eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Freistaat Sachsen ist dank des intensiven Einsatzes der Bundes- und Landesbehörden in Brandenburg und Berlin vorerst gebannt. Dennoch darf sich die Staatsregierung hier nicht in falscher Sicherheit wiegen", sagte er in einer Mitteilung am Sonntag.
Er fordert von der Landesregierung nun Maßnahmen für "deutlich mehr Prävention" sowie finanzielle Unterstützung für betroffenen Landwirtschaftsbetriebe im Fall der Fälle: "Das wäre mithilfe eines Fonds möglich, der wirtschaftliche Verluste durch Tierseuchen abfängt. Bislang gibt es keine ausreichenden Mechanismen zum Ausgleich der finanziellen Schäden."
Neben den Tieren, die infolge einer MKS-Infektion an Fieber, Blasenbildung und Schmerzen bei Bewegungen leiden können, tragen betroffene Agrarbetriebe vor allem finanzielle Schäden davon. Für sie gelten im Falle eines Ausbruchs festgelegte Sperrzonen, in denen ein Verbringungsverbot für tierische Produkte gilt, wie Fleisch oder Milch.
Wolfram Günther fordert finanziellen Ausgleich für betroffene Betriebe

Hier will Günther die heimischen Betriebe im Seuchenfall besser absichern: "Im Falle eines strikten Verbringungsverbotes von Tieren und tierischen Erzeugnissen, etwa in den MKS-Sperrzonen, muss die Staatsregierung umgehend einen Ausgleich für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe prüfen."
In einer kleinen Anfrage an die Sächsische Staatsregierung erkundigte sich der Grünen-Politiker unter anderem darüber, welche MKS-Schutzmaßnahmen die Landwirtschaftsbetriebe aus eigener Kasse bezahlen müssen.
In ihrer Antwort verwies das sächsische Gesundheitsministerium auf die Tiergesundheitsverordnung (AHL), wonach alle Unternehmer verpflichtet sind, "geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren" zu ergreifen.
Darunter fallen etwa die Maßnahmen zur Quarantäne oder Isolation kranker Tiere sowie ein System zur sicheren Entsorgung von totem Vieh.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Christoph Gollnow/dpa, Petra Hornig