Zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall: Innenminister Herrmann begrüßt Urteil im AfD-Fall

München/Münster - Die AfD verliert zunehmend Stimmen. Nachdem die Partei vor gut einem halben Jahr noch bis zu 23 Prozent in den Umfragen erreicht hatte, fiel sie zuletzt deutlich ab. Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für weitere Probleme.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) zeigt sich zufrieden und zuversichtlich, nachdem die AfD durch das OVG von Nordrhein-Westfalen als zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) zeigt sich zufrieden und zuversichtlich, nachdem die AfD durch das OVG von Nordrhein-Westfalen als zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde.  © Sven Hoppe/dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am Montag die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Bereits vor dem Urteil lagen die durchschnittlichen Umfragewerte der AfD bei 17,4 Prozent – errechnet aus einem Querschnitt von sieben der größten Umfrageinstitute, darunter Forsa, Infratest dimap, YouGov und INSA.

Viele potenzielle (Protest-)Wähler wandten sich zuletzt zunehmend von der Partei ab, nachdem Verdachtsfälle der Spionage für China und mögliche Zahlungen aus Russland bekannt wurden.

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Nun darf offiziell – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

Genau das begrüßt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU): "Das Urteil bestätigt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben. Die Entscheidung stärkt somit auch die künftige Arbeit unserer Verfassungsschützer."

Herrmann zuversichtlich, dass AfD-Klage auch in Bayern scheitert

Er sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung. Herrmann zeigte sich im Zusammenhang mit dieser Entscheidung "zuversichtlich, dass die AfD bei dem anhängigen Klageverfahren auch in Bayern unterliegen wird und der Verfassungsschutz sie weiterhin beobachten und hierüber berichten darf".

Er wies weiter darauf hin, dass man nun Material und Informationen sammeln müsse, ob die AfD nicht auch gesichert rechtsextremistisch einstufbar wäre. Dann müssten auf Bund- und Länderebene über entsprechende Konsequenzen nachgedacht werden.

Die AfD will nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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