Verfassungsrechtler lassen aufhorchen: Wird die AfD doch verboten?

Berlin - Aktuellen Umfragen zufolge käme die AfD auf rund 18,5 Prozent der Stimmen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre. Während die Rechtsaußen-Partei auf Bundesebene also stärker denn je ist, werden die Rufe nach einem Verbotsverfahren nicht leiser. Die Chancen dafür scheinen gar nicht so schlecht zu stehen!

Die Parteivorsitzenden der AfD: Alice Weidel (45) und Tino Chrupalla (49).
Die Parteivorsitzenden der AfD: Alice Weidel (45) und Tino Chrupalla (49).  © dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Alternative für Deutschland seit Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall ein. In Thüringen (seit März 2021), Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils seit Dezember 2023) gilt sie gar als erwiesen rechtsextrem.

Teile der Bevölkerung drängen auf ein Parteiverbotsverfahren, auch 113 Bundestagsabgeordnete forderten in einem fraktionsübergreifenden Antrag ein solches.

Nach langen Diskussionen darüber, ob das rechtlich überhaupt im Rahmen des Möglichen liege, nun der Paukenschlag: Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlern ist der Ansicht, dass ein AfD-Verbotsverfahren realistische Aussicht auf Erfolg hätte!

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AfD "Bayerische Resolution für Remigration" der AfD: Türkische Gemeinde fordert Verbot der Partei

Das berichtete der Spiegel am Mittwochnachmittag. Dabei wird sich auf eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags berufen.

Auch ohne Materialsammlung des BfV sei "eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich", heißt es in dem 31-seitigen Gutachten der Rechtswissenschaftler.

113 Bundestagsabgeordnete hatten in einem fraktionsübergreifenden Antrag ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. (Symbolfoto)
113 Bundestagsabgeordnete hatten in einem fraktionsübergreifenden Antrag ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. (Symbolfoto)  © dpa | Michael Kappeler

Rechtswissenschaftler glauben an Parteiverbot: "AfD delegitimiert die Demokratie"

"Die AfD ist gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen."

Die Partei habe sich im Laufe ihrer kurzen Geschichte zunehmend radikalisiert. Die "verfassungsfeindlichen Absichten" der Parteimitglieder hätten sich laut dem Schreiben über die Jahre herauskristallisiert.

"Sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD [offenbaren] ihr völkisch-nationalistisches Programm". Die AfD würde durch eine Delegitimierung von Medien "parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf, [stärken]".

Die 17 Rechtswissenschaftler sind der Ansicht, dass man sich der Partei politisch ohnehin kaum stellen könne und deswegen auch kein derartiger Austausch wichtig sei: "Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten."

Sie führten aus: "Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber."

Titelfoto: dpa | Marco Rauch

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