Sächsische AfD begrüßt Ermittlungen gegen ihren Abgeordneten

Dresden - Unerwartete Reaktion! Die sächsische AfD begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihren Landtagsabgeordneten Jörg Dornau (54).

AfD-Generalsekretär Jan Zwerg (59) hat eigenen Angaben zufolge Vertrauen in Sachsens Justiz. (Archivbild)
AfD-Generalsekretär Jan Zwerg (59) hat eigenen Angaben zufolge Vertrauen in Sachsens Justiz. (Archivbild)  © Thomas Türpe

Es geht um Vorwürfe von regionalen und überregionalen Medien, dass der 54-Jährige auf seiner Farm in Weißrussland Strafgefangene beschäftigt haben soll. Auch von Zwangsarbeit wird in einzelnen Berichten geschrieben.

Laut AfD-Landesverband hat die Staatsanwaltschaft jetzt Vorermittlungen in diesem Fall aufgenommen.

"Wir als sächsische AfD begrüßen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz", erklärte AfD-Generalsekretär Jan Zwerg (59).

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Die Vorwürfe in den Medien würden weitestgehend anonym erhoben, zudem werde widersprüchlich berichtet - teils sei von Zwangsarbeit die Rede, teils, dass die Gefangenen die Arbeit freiwillig erledigen würden.

Dornau bekam im Sommer ein Ordnungsgeld verhängt

Gegen den Landtagsabgeordneten Jörg Dornau (54, AfD) sollen Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.
Gegen den Landtagsabgeordneten Jörg Dornau (54, AfD) sollen Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.  © imago images/ddbd

"Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äußern", erklärte Zwerg.

Alles Weitere entscheide der AfD-Landesverband, wenn der Fall sauber abgeschlossen auf dem Tisch liege.

Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzte.

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Er habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hieß es.

Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, imago images/ddbd

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