Rechtsmissbrauch: Weiterer AfD-Antrag zu Vertagung der Verhandlung abgelehnt
Münster - Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag einen weiteren Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt.
Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD in der Begründung Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt.
Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden.
Kurz darauf stellte die Partei den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie aus einem offiziellen Dokument zitieren wollte, das nicht veröffentlicht werden darf.
Dem stimmte der Senat nicht zu. Zuschauer und Pressevertreter mussten allerdings während der Beratung der Frage das OVG verlassen.
Bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, hatte der Anwalt der Partei eine Vertagung gefordert, weil es nicht möglich gewesen sei, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad.
OVG Münster soll klären, ob Einschätzung als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist
Außerdem hatte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt gefordert.
Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat.
Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
Die AfD hat in der Berufungsverhandlung im Streit mit dem Verfassungsschutz infrage gestellt, dass das Bundesamt für die Beurteilung der Partei eine gesetzliche Grundlage hat.
Entscheidend sei allein das Grundgesetz, das den Parteien eine besondere Rolle in der Demokratie zuspricht. Die Einstufung durch den Inlandsgeheimdienst, gegen den sich die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wehrt, bezieht sich auf Regeln im Bundesverfassungsschutzgesetz. Eine der dort festgehaltenen Aufgaben des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
AfD-Anwalt Christian Conrad beklagte, dass die Begriffe verfassungsfeindlich oder verfassungswidrig immer wieder auch medial "wild durcheinander" verwendet werden. Conrad sprach von Taschenspielertricks, wenn der Verfassungsschutz die AfD als verfassungsfeindlich bezeichnet.
Erstmeldung, 10.10 Uhr, zuletzt aktualisiert: 16.02 Uhr
Titelfoto: Guido Kirchner/dpa