Niederlage für AfD in Thüringen: Journalisten dürfen zur Wahlparty

Erfurt - Die AfD muss laut einem Gerichtsbeschluss von ihr ausgeschlossenen Journalisten doch Zutritt zur Wahlparty am Tag der Landtagswahl in Thüringen gewähren.

Unter anderem die "Bild" und "Welt" haben vor Gericht recht bekommen. (Symbolfoto)
Unter anderem die "Bild" und "Welt" haben vor Gericht recht bekommen. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Das Landgericht Erfurt gab in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht, wie das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die linke Tageszeitung "Taz" hatten sich in dieser Woche gemeinsam an das Gericht gewandt, um gegen den Ausschluss der AfD Thüringen vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht. Der Eilverfahren-Beschluss ist bislang nicht rechtskräftig.

Die Partei hatte vor Tagen die Lage, warum sie den Journalisten keinen Zutritt gewähren will, so dargestellt: "Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen", sagte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller (49). "Wir müssen irgendwo Grenzen einziehen.

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Sonst brauchen wir keine Wahlkampfveranstaltungen mehr machen, wenn wir keine eigenen Leute mehr hereinnehmen dürfen, weil wir nur noch Journalisten aufnehmen müssen." Wo genau die zentrale Wahlparty der AfD stattfindet, hält die Partei nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen noch geheim.

Die Partei könnte nach Gerichtsangaben Widerspruch einlegen, dann würde es eine mündliche Verhandlung geben. Der Sprecher des AfD-Landesverbands Thüringen, Torben Braga (33), teilte der dpa mit, dass ihnen der Beschluss bislang nicht vorliege und sie erst dann beraten wollten.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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