Nicht nur die AfD unter Beobachtung: Pegida-Chef Bachmann ist jetzt offiziell "Rechtsextremist"

Dresden - Auch der sächsische Verfassungsschutz stuft den ultrarechten "Flügel" innerhalb der AfD nun als rechtsextremistisch ein.

Amtlich: Pegida-Chef Lutz Bachmann (47) ist ein Rechtsextremist, so der Verfassungsschutz.
Amtlich: Pegida-Chef Lutz Bachmann (47) ist ein Rechtsextremist, so der Verfassungsschutz.  © dpa/Sebastian Kahnert

Die AfD Sachsen selbst gilt aber nicht als extremistisch. Ebenso wie die ausländerfeindliche Pegida-Bewegung. Ihr Anführer Lutz Bachmann (47) aber wird als "Rechtsextremist" geführt.

Wie berichtet, ist die wichtigste innerparteiliche Gruppierung der AfD, der Flügel, für den Bundes-Verfassungsschutz nun "erwiesen extremistisch". Damit kann er ausspioniert werden, etwa durch das Abhören von Telefonen und Einschleusen von V-Leuten.

Für die AfD Sachsen insgesamt gilt das nicht, so Sachsens Verfassungsschutz-Chef Gordian Meyer-Plath (51). Thüringen dagegen verschärft den Umgang mit der Partei: Der dortige Verfassungsschutz hat die gesamte AfD Thüringen zum Verdachtsfall hochgestuft.

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Pegida-Chef Lutz Bachmann (47) wird derweil von den Verfassungsschützern im Bund und in Sachsen nun als "Rechtsextremist" geführt. Konkret in Sachsen seit November 2019.

Bundes-Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (59) verwies auf Bachmanns Rede im Oktober 2019 in Dresden, wo er politische Gegner als "Schädlinge" und "miese Maden" bezeichnete, die man "in den Graben" eines "antifaschistischen Schutzwalls" werfen und "zuschütten" müsse.

Haldenwang: "Wir arbeiten hart und entschlossen, damit sich Zeiten, in denen sogenannte Volksfeinde in Gräben zugeschüttet werden, niemals wiederholen werden." Pegida als Ganzes aber gelte als weiter als nicht-extremistisch, so Meyer-Plath.

Pegida in Dresden gilt weiter nicht als extremistisch.
Pegida in Dresden gilt weiter nicht als extremistisch.  © Steffen Füssel
Sachsens Verfassungsschutz-Chef Gordian Meyer-Plath (51).
Sachsens Verfassungsschutz-Chef Gordian Meyer-Plath (51).  © Thomas Türpe

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