Nächster AfD-Eklat: Bundestag hebt auch Immunität von Hannes Gnauck auf

Berlin - Nächster Eklat: Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron (51) ist im Bundestag auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck (32) die Immunität entzogen worden.

Gegen AfD-Mann Hannes Gnauck (32) darf nach der Aufhebung seiner Immunität ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
Gegen AfD-Mann Hannes Gnauck (32) darf nach der Aufhebung seiner Immunität ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden.  © Jessica Lichetzki/dpa

Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses.

Damit erteilten sie die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens" gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative. Die Jugendorganisation der AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.

Über die genauen Hintergründe der Bundestagsentscheidung wurde zunächst nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen.

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Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, sprach in einer schriftlichen Stellungnahme lediglich von einem Verfahren, "das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht".

Er ergänzte: "Da mein Dienstverhältnis ohnehin ausgesetzt ist, ist die Begründung meiner Immunitätsaufhebung nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig."

Militärischer Abschirmdienst der Bundeswehr stuft Hannes Gnauck als "Extremisten" ein

Hannes Gnauck ist Vorsitzender der Jungen Alternative, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist.
Hannes Gnauck ist Vorsitzender der Jungen Alternative, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist.  © Jens Kalaene/ZB/dpa

Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das hatten Politiker anderer Parteien bereits scharf kritisiert, nachdem bekannt geworden war, dass ihn der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr als "Extremisten" eingestuft hatte.

Der MAD habe ihm damals "nahegelegt, aus der Jungen Alternative auszutreten", da sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sagte er im August 2021 der "Märkischen Oderzeitung".

Seit April 2023 stuft der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

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Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird unterdessen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde am Donnerstag seine Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht.

Titelfoto: Jessica Lichetzki/dpa

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