Nach Festnahmen bei Razzia: Sachsens AfD will drei Mitglieder loswerden!

Dresden - Schadensbegrenzung bei der AfD: Nachdem mit dem Grimmaer Stadtrat Kurt H., seinem Parteifreund Kevin R. und dem Dresdner Wahlkampfhelfer Hans-Georg P. drei Mitglieder wegen Terrorverdachts verhaftet wurden, will die Sächsische AfD nun das Trio loswerden.

Sollen aus der AfD rausgeworfen werden: Kurt H. und Kevin R. sowie Hans-Georg P. (r.).
Sollen aus der AfD rausgeworfen werden: Kurt H. und Kevin R. sowie Hans-Georg P. (r.).  © Montage: Instagram, Facebook

Krisensitzung im Vorstand: Nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) acht Männer festnahm, die mit der Vereinigung "Sächsische Separatisten" (SS) einen gewaltsamen Umsturz und die Errichtung eines nationalsozialistischen Regimes geplant haben sollen, kam schnell heraus, wie eng die Gruppierung mit der rechtsextremen Partei verbandelt war.

Mindestens drei der Beschuldigten waren Mitglieder der sächsischen AfD. Das soll sich jetzt ändern.

Der Landesvorstand habe den sofortigen Entzug der Mitgliedsrechte und Parteiausschluss für Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. einstimmig beschlossen, heißt es in einer Mitteilung.

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"Die AfD lehnt jegliche Form von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ab", sagt Sachsens AfD-Chef Jörg Urban (60). "Auch Vorbereitungen auf mögliche Gewalttaten oder Umstürze sind inakzeptabel. Der Landesvorstand musste deshalb schnell handeln und er hat schnell gehandelt."

Urban weiter: "Wer sich bewaffnet, die Nähe zu tatsächlichen Neonazis sucht und separatistische Fantasien befürwortet, hat in der AfD nichts zu suchen. Denn wir sind eine freiheitliche, friedliebende und demokratische Partei."

Sechs Haftbefehle in Vollzug gesetzt

Nach der Razzia sind am Dienstagabend mehrere Festgenommene nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof gebracht worden.
Nach der Razzia sind am Dienstagabend mehrere Festgenommene nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof gebracht worden.  © Rene Priebe/dpa

So schnell wird das mit dem Rauswurf allerdings nichts: Laut Bundessatzung der Partei kann der Landesvorstand den Ausschluss lediglich beim Landesschiedsgericht beantragen.

Es gilt demnach eine Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem Tag, an dem der Vorstand vom Treiben der Mitglieder erfahren hat.

Unterdessen setzte der Bundesgerichtshof die Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte in Vollzug: Kevin R., Hans-Georg P. sowie Karl K., Kevin M., Jörn S. und Norman T. sitzen nun in Untersuchungshaft.

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Titelfoto: Montage: Instagram, Facebook

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