Nach Extremismus-Urteil gegen AfD: Jugendorganisation legt Beschwerde ein
Köln - Die Jugendorganisation der AfD hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom 5. Februar eingelegt.
Das teilte ein Gerichtssprecher am heutigen Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf laut der Entscheidung des Kölner Gerichts von Montag die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und entsprechend behandeln.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich jetzt mit der Beschwerde in dem Eilverfahren beschäftigen.
Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft.
Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden und beschäftigt jetzt im März in der nächsten Instanz ebenfalls das NRW-OVG.
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