Mutmaßlicher Spion-Mitarbeiter von AfD-Krah wollte für BND arbeiten

Berlin/Dresden - Der wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftete Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah (47) hat vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten.

Der Bundesnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit mit Jian Guo ab. (Archivbild)
Der Bundesnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit mit Jian Guo ab. (Archivbild)  © Wolfgang Kumm/dpa

Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit mit Jian Guo nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals jedoch ab.

Später wurde der Mann dem Vernehmen nach beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam - auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. Über die erfolglosen Bewerbungen von Jian Guo, von dem sich Krah inzwischen getrennt hat, hatten zuvor die ARD berichtet.

Der am Montagabend festgenommene Verdächtige ist inzwischen in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall.

Skandal auf AfD-Veranstaltung: Nazi-Vergleich gegen SPD-Politiker hat Folgen
AfD Skandal auf AfD-Veranstaltung: Nazi-Vergleich gegen SPD-Politiker hat Folgen

Laut Generalbundesanwalt soll der Mitarbeiter Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben haben.

Maximilian Krah weiterhin Spitzenkandidat der AfD

Maximilian Krah (47) bleibt trotz der Verhaftung von einem seiner Mitarbeiter der Spitzenkandidat der AfD.
Maximilian Krah (47) bleibt trotz der Verhaftung von einem seiner Mitarbeiter der Spitzenkandidat der AfD.  © Kay Nietfeld/dpa

Krah ist Mitglied in den Ausschüssen für internationalen Handel sowie in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung. Außerdem ist er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. Die AfD zieht mit ihm als Spitzenkandidat in den Europawahlkampf.

Abgeordnete genießen sowohl im Europäischen Parlament als auch im Bundestag große Freiheit bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter. Eine Sicherheitsüberprüfung, in die auch der Verfassungsschutz einbezogen wird, gibt es für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten dann, wenn sie in Ausschüssen Zugang zu Informationen erhalten sollen, die als Verschlusssache eingestuft sind.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Abgeordnete immer wieder vor Risiken der Spionage und Einflussnahme. Im Juli 2023 gab es etwa einen Hinweis des Inlandsgeheimdienstes an Politik und Verwaltung, in dem es um Methoden der Kommunistischen Partei Chinas zur Beeinflussung und Informationsbeschaffung ging.

Justiz-Hammer im Ländle: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
AfD Justiz-Hammer im Ländle: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah. Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung ergibt.

Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.

Titelfoto: Bildmontage/Wolfgang Kumm/dpa,Kay Nietfeld/dpa

Mehr zum Thema AfD: