Landtag soll sicherer werden: AfD-Mann erhält nur eingeschränkten Zutritt
Stuttgart - Eine neue Hausordnung soll den baden-württembergischen Landtag sicherer machen. Sie stellt Mitarbeiter im Parlament unter "Generalverdacht", findet hingegen die AfD-Fraktion - scheitert aber nun mit einer Klage vor Gericht.
Im Streit um die Hausordnung im Landtag hat die AfD-Fraktion erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Die Fraktion hatte gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras (56, Grüne) vor dem Verfassungsgericht geklagt, weil alle Beschäftigten von Fraktionen und Abgeordneten sich routinemäßig einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen. Wenn die Mitarbeiter diese einmalige Überprüfung ablehnen, dürfen sie nicht in das Haus des Landtags.
Die kleinste Fraktion im baden-württembergischen Landtag argumentiert, dass sie durch die Regelung, die für alle Fraktionen gilt, unter Generalverdacht gestellt würde.
Das Gericht wies den Antrag der AfD-Fraktion am Montag als nicht begründet zurück.
Zwar könnten die Fraktionen und ihre Mitglieder "durch die potenziell eingeschränkte Zutrittsberechtigung nicht mehr vollumfassend auf die Unterstützung ihrer Mitarbeiter in den Liegenschaften des Landtags" zurückgreifen, teilte das Gericht mit. Die Beeinträchtigung sei aber durch den von der Landtagspräsidentin mit der Ausübung ihres Hausrechts "bezweckten Schutz von Leib und Leben der Abgeordneten sowie aller im Landtag anwesenden Personen gerechtfertigt".
Die Vertreter von Aras hatten in der Verhandlung erklärt, es seien rund 500 Beschäftigte betroffen. Eingeschränkten Zutritt habe zunächst nur ein Beschäftigter der AfD, weil er der Überprüfung nicht zugestimmt habe.
Den Sicherheitscheck führt das Landeskriminalamt laut Hausordnung anhand einer Recherche in seiner Datenbank durch.
AfD-Politiker verstehen sich unter Generalverdacht gestellt
"Als gute Demokraten akzeptieren wir die Entscheidung", teilte AfD-Fraktionschef Bernd Gögel (67) am Montag mit. Die AfD bleibe aber weiterhin bei der Auffassung, dass das polizeiliche Führungszeugnis für die Sicherheit im Landtag generell ausreiche.
Besucher könnten auch ohne Sicherheitsprüfung passieren. Die Fraktion sieht mit der Regelung jeden Mitarbeiter "unter einen Generalverdacht potenzieller Gewalttäterschaft" ohne konkreten Anlass gestellt.
"Außerdem könnte damit eine Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten verbunden sein, mittels derer in Stasi-Manier die Tätigkeiten der Abgeordneten oder die Fraktionsarbeit überwacht und analysiert werden kann."
Die Richter argumentierten hingegen, der Erlass der Hausordnung gebe "keine Anhaltspunkte für eine permanente erkennungsdienstliche Überwachung" von Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordneten.
Die AfD war schon einmal gegen die Regelung vorgegangen. Ihren Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Hausordnung hatte das Verfassungsgericht im Juni vergangenen Jahres zurückgewiesen.
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