Klatsche für Kalbitz: Gericht weist Berufung wegen AfD-Mitgliedschaft ab
Berlin/Potsdam - Im juristischen Kampf gegen den Entzug seiner Mitgliedschaft in der AfD hat der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz (50) eine entscheidende Niederlage erlitten.
Das Berliner Kammergericht habe die Revision von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom April dieses Jahres ohne mündliche Verhandlung abgelehnt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der 7. Zivilsenat habe im schriftlichen Verfahren festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweise.
Der frühere Landesvorsitzende will mit seinen bereits durch zahlreiche Instanzen betriebenen Klagen erreichen, dass er wieder Mitglied der AfD wird.
Gegen den Beschluss sei keine Revision zugelassen worden, teilte das Gericht mit. Über eine mögliche Beschwerde gegen diese Nichtzulassung müsse der Bundesgerichtshof entscheiden.
Das Berliner Landgericht hatte im April die Klage von Kalbitz gegen die Bundespartei abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft für nichtig erklärt hatte.
Bundesamt für Verfassungsschutz sieht in Andreas Kalbitz zentralen neurechten Akteur
Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe.
Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.
Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) nicht angegeben.
Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Kalbitz wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (50) als zentrale neurechte Akteure.
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