Klage gegen Brandenburger Haushalt: Bekommt AfD vor Verfassungsgericht Recht?
Potsdam - Das Verfassungsgericht Brandenburg hat in der mündlichen Verhandlung über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion Skepsis am milliardenschweren Brandenburg-Hilfspaket anklingen lassen.
Verfassungsgerichtspräsident Markus Möller erwähnte dabei am Freitag unter anderem die Beschreibung der Hilfsmaßnahmen, die zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs gedacht sind, und die Einbindung des Parlaments.
"Wir haben uns gefragt, ob die Maßnahmenbeschreibungen nicht doch ein wenig vage sind", sagte Möller in Potsdam. Er verwies auch darauf, dass in einem einzigen Titel im Doppelhaushalt 2023/2024 7,5 Prozent des Landeshaushalts steckten.
"Die Frage ist schon, ob das so geht und ob das hinnehmbar ist." Er stellte auch die Frage, ob es ausreichend sei, dass der Haushaltsausschuss über Ausgaben von mehr als 7,5 Millionen Euro entscheidet und nicht das ganze Parlament.
Die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion richtet sich gegen den Beschluss einer außergewöhnlichen Notlage und gegen das Brandenburg-Paket im Doppelhaushalt für das vergangene und dieses Jahr.
Brandenburger Landtag ruft Ende 2022 Notlage aus, um Hilfsprojekt zu finanzieren
Der Brandenburger Landtag hatte Ende 2022 eine Notlage ausgerufen, um neue Schulden für Hilfen an Kommunen, Krankenhäuser, Familien und die Wirtschaft zu ermöglichen.
Die AfD im Landtag hält eine Notlage nicht für gegeben, da sich der Ukraine-Krieg schon länger angebahnt habe. Sie sieht auch keinen ausreichenden Bezug bestimmter Hilfsmaßnahmen. So kritisiert sie, dass Projekte zum Klimaschutz und eine Pauschale vorgesehen waren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 separat erklärt, um das Hilfspaket abzusichern. Die Pauschale wurde gestrichen. Rechtsvertreter von Landtag und Landesregierung verteidigten das Vorgehen am Freitag.
Die Entscheidung zur Klage soll am 21. Juni verkündet werden. Über die Notlage wird das Gericht voraussichtlich aus formellen Gründen nicht entscheiden, da es ein einfacher Beschluss des Landtags war.
Erstmeldung: 5.45 Uhr, aktualisiert um 14.41 Uhr.
Titelfoto: Oliver von Riegen/-/dpa