Klage abgewiesen: AfD-Politiker Ralf Stadler bekommt Waffenbesitzkarte nicht zurück!
Regensburg - Der Passauer AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler (58) bekommt seine Waffenbesitzkarte nicht zurück!
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Dienstag eine entsprechende Klage Stadlers abgewiesen, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Waffenbesitzkarte war von den Behörden eingezogen worden, nachdem Stadler 2020 einen Strafbefehl des Amtsgerichtes München über 60 Tagessätze akzeptiert hatte.
Stadler war 2020 wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens verurteilt worden.
Es ging um eine entsprechende Fotomontage. Das Bild zeigte im Original Landtagspräsidentin Ilse Aigner (57), die mit Schülern unter blauen Luftballons steht. Auf die Ballons montierte Stadler das AfD-Logo, Aigner stellte deswegen Strafantrag.
Durch eben jene Montage entstand nach Ansicht der zuständigen Richter der Eindruck, Aigner lasse AfD-Ballons steigen und verletze somit entsprechend ihre Pflicht zur Überparteilichkeit als Landtagspräsidentin.
Regensburger Richter begründen Entscheidung im Fall Ralf Stadler
Die Regensburger Richter verwiesen darauf, dass laut Gesetzgebung einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden ist, in der Regel die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit fehle, erläuterte ein Justizsprecher. Es sei kein Bezug der Straftat zum Waffenrecht erforderlich.
Die Kammer habe bei Stadler keinen vom Regelfall abweichenden Fall gesehen.
Zudem sei das strafrechtliche Urteil gegen Stadler nicht offenkundig unrichtig - und es sei nicht Sache des Verwaltungsgerichts, zu prüfen, ob man den Sachverhalt auch hätte anders bewerten können, so der Sprecher.
Titelfoto: Tobias Hase/dpa