Nach Hartz-IV-Urteil: Dieser AfD-Politiker vergleicht Arbeitslose mit Parasiten
Wiesbaden/Karlsruhe - Noch keine Woche ist es her, da fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein vielbeachtetes Urteil zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. In Teilen der "Alternative für Deutschland" (AfD) ist man mit dieser Entscheidung offenbar gar nicht einverstanden.
Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Hartz-IV-Bezieher auch weiterhin bei Fehlverhalten gegenüber dem Jobcenter sanktioniert werden dürfen.
Jedoch dürfen die Zuwendungen an die Arbeitslosen in diesem Fall künftig um nicht mehr als 30 Prozent reduziert werden (TAG24 berichtete).
Der Zahnarzt und AfD-Politiker Rainer Rahn (67, Landtagsabgeordneter in Hessen) beschäftigt sich in einem am Dienstagmorgen veröffentlichten Facebook-Post mit dem Urteil des Verfassungsgerichts. Dabei macht er aus seiner Ablehnung keinen Hehl.
"Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt", schreibt der 67-Jährige.
Als Begründung zieht er den Fall eines arbeitslosen 55-Jährigen heran, der angeblich aus Faulheit nicht arbeiten will (von dem die Bild-Zeitung berichtete).
AfD-Politiker postet Anfeindung gegen Hartz-IV-Empfänger
Rainer Rahn nutzt diesen Einzelfall, um ganz allgemein vor angeblich faulen Hartz-IV-Beziehern zu warnen. Als Begründung zitiert er die Bibel.
"Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): 'Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen'."
In einem weiteren Schritt seiner Argumentation verunglimpft er angeblich arbeitsscheue Hartz-IV-Empfänger, indem er sie mit Parasiten vergleicht. Es sei "äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist", schreibt der Zahnarzt und AfD-Politiker.
Der Rhetorische Trick, den er dabei verwendet ist einfach: Rainer Rahn erregt erst mit einem skandalösen Einzelfall ablehnende Emotionen bei seinen Lesern. Danach konstruiert er unter Ableitung von dem Einzelfall ein angeblich generelles Problem ("weit verbreitete Einstellung") um dann eine Minderheit (in diesem Fall angeblich arbeitsscheue Arbeitslose) auszugrenzen.
Mit demselben rhetorischen Trick hat Rainer Rahn schon gegen Muslime in Deutschland und gegen Flüchtlinge polemisiert.
Das aggressive Ausgrenzen und Anfeinden von Minderheiten ist offensichtlich eine Spezialität des AfD-Politikers aus Hessen.
Der Facebook-Post von Rainer Rahn (AfD) zum Hartz-IV-Urteil
Titelfoto: Matthias Balk/dpa