Gericht hat entschieden: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen!

Düsseldorf – Das Gericht hat entschieden: Die Behörden haben einem AfD-Landtagsabgeordneten zu Recht den Waffenbesitz verboten.

Der AfD-Politiker hatte geklagt, nachdem ihm seine Waffenbesitzkarte entzogen wurde. (Symbolbild)
Der AfD-Politiker hatte geklagt, nachdem ihm seine Waffenbesitzkarte entzogen wurde. (Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa

Die Klage des AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte wurde am heutigen Dienstag vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte.

Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht.

So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.

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Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.

Die Entscheidung könne nicht verallgemeinert werden, es handele sich um eine Einzelfallprüfung, betonte die Sprecherin. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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