Geldstrafe für Thüringer AfD: Nur linientreue Journalisten bei Wahlparty eingeladen
Erfurt - Die Thüringer AfD wurde zu einer Geldstrafe verdonnert. Am Abend der Landtagswahl hatte die Partei Journalisten den Zutritt zur Wahlparty verwehrt.
Wie das Landgericht Erfurt nun entschied, muss die Partei ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zahlen.
Das Gericht hatte die AfD im Vorfeld der Landtagswahl am 1. September per Urteil dazu verpflichtet, mehreren klagenden Medien ebenso wie anderen Journalisten den Zutritt zu ihrer Wahlparty zu ermöglichen. Die Partei erklärte daraufhin, dass überhaupt keine Journalisten zugelassen werden.
Dies war jedoch eine Lüge, denn die AfD erlaubte ausgewählten Pressevertretern sehr wohl den Einlass zur Wahlparty - allerdings nur Medien bzw. Journalisten, die der Partei nahestehen. So wurden beispielsweise Mitarbeiter der Magazine "Compact" und "Sezession" eingelassen.
Die AfD habe damit "schuldhaft gegen die auferlegte Pflicht verstoßen" und vorsätzlich eine Berichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden, urteilte das Landgericht Erfurt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Zuerst hatte die Welt berichtet.
Titelfoto: Michael Kappeler/dpa