Eklat um AfD-Politikerin: Verglich sie Muslime mit Affen?
Aschaffenburg - Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm (66) steht aktuell im Fokus der Justiz und ist auch innerhalb ihrer Partei scheinbar in Ungnade gefallen. Der Grund: ein mehr als fragwürdiges Social-Media-Video.
Gegen die 66-jährige Politikerin mit Wahlkreis in Unterfranken hat das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Dabei steht wohl ein Video im Fokus, welches Personen muslimischen Glaubens mit Affen gleichsetzt und von Storm geteilt wurde.
Storm hat jedoch Einspruch eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, weshalb nun eine öffentliche Hauptverhandlung ansteht. Ein Termin dafür ist bislang noch nicht bekannt. Zuvor hatte die "Main-Post" über den Fall berichtet.
Storm, die sich bisher öffentlich nur spärlich äußerte, verweist auf ihren Anwalt und betont, dass sie sich aufgrund des laufenden Verfahrens momentan nicht zum Inhalt der Vorwürfe äußern könne.
Gleichzeitig bestätigte sie, dass gegen sie ein weiterer Strafbefehl vorliege, gegen den sie sich ebenfalls zur Wehr setze. Nähere Details zu diesem zweiten Verfahren, einschließlich des zuständigen Gerichts, nannte sie jedoch nicht.
Muslime mit Affen verglichen: Immunität von AfD-Politikerin Storm bereits Mitte 2024 aufgehoben
Die Ermittlungen gegen die gelernte Krankenschwester laufen bereits seit Sommer vergangenen Jahres. Laut der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestand der Anfangsverdacht, dass Storm im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite ein Video gepostet haben könnte, in dem ein Mann den Hitlergruß zeigt.
Auch der Clip mit dem beleidigenden Vergleich soll auf ihrem Profil sichtbar gewesen sein. Dieses mutmaßliche Verhalten hatte die Justiz auf den Plan gerufen.
Der Bayerische Landtag hatte die Immunität der AfD-Frau bereits im Juli 2024 beschlossen, nachdem der Rechtsausschuss eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.
Der Schutz durch die Immunität dient eigentlich dazu, Abgeordnete vor politisch motivierten Klagen zu bewahren. Liegen jedoch ausreichende Hinweise auf eine strafbare Handlung vor, können Ermittlungen in Gang gesetzt werden.
Die gebürtige Brandenburgerin, die seit 2018 Mitglied der AfD ist, war eigenen Angaben zufolge bis November 2023 auch als Stadträtin in Aschaffenburg tätig.
Titelfoto: Montage: Bayerischer Landtag, AfD Aschaffenburg