Dauer-Kläger AfD scheitert wieder vor einem Gericht, nächster Prozess am Nachmittag!
München - Die AfD ist mit einer Klage gegen die Haushaltsaufstellung 2022 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.
Es ging dabei um eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums an das Büro des Haushaltsausschusses im Landtag, in dem damals auch zu AfD-Änderungsanträgen Stellung genommen wurde.
Die AfD hatte argumentiert, dies verstoße gegen die Geschäftsordnung des Landtags und das Neutralitätsgebot.
Das höchste bayerische Gericht wies die Klage allerdings am Donnerstag aus verschiedenen formalen Gründen als insgesamt unzulässig ab.
Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler (66) machte bei der Urteilsbegründung allerdings auch einige inhaltliche Ausführungen. Er betonte unter anderem, dass die Staatsregierung in Gesetzgebungsverfahren zwar einseitige, parteiergreifende Stellungnahmen unterlassen müsse.
Eine strikte Neutralitätspflicht gebe es aber nicht. Die Staatsregierung sei lediglich zu Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet.
Entscheidung über AfD-Klage wegen Gremien-Besetzung am Nachmittag
Am Nachmittag will der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung zu einer weiteren AfD-Klage verkünden – nämlich ob die Besetzung des parlamentarischen Kontrollgremiums im bayerischen Landtag ohne die AfD rechtmäßig ist oder nicht.
Besonders heikel ist diese Frage, weil das Kontrollgremium den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert – und die AfD auch in Bayern von diesem als Gesamtpartei beobachtet wird.
Konkret geht es in dem Verfahren um die vergangene Legislaturperiode. Die AfD hatte damals wiederholt Kandidaten für das Gremium vorgeschlagen, die im Parlament aber in geheimen Wahlen allesamt keine Mehrheit fanden.
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