Chef vom Thüringer Verfassungsschutz will Höcke und Co. verbieten

Erfurt - Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer (56) spricht sich für ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband aus.

Seit 2021 stuft der Landesverfassungsschutz die Thüringer AfD von Fraktionschef Björn Höcke (52) als erwiesen rechtsextrem ein.
Seit 2021 stuft der Landesverfassungsschutz die Thüringer AfD von Fraktionschef Björn Höcke (52) als erwiesen rechtsextrem ein.  © Martin Schutt/dpa

Zum jetzigen Zeitpunkt halte er ein solches Verfahren auf Landesebene für sinnvoll, sagte Kramer den Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann muss die Demokratie, um ihren Bestand zu schützen, ein solches Verbotsverfahren prüfen lassen", äußerte Kramer.

Die Thüringer AfD steht nach Einschätzung von Kramer nicht auf dem Boden der Verfassung. Das habe nicht zuletzt die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags offengelegt. Dort habe sich die AfD feindlich gegenüber den Verfassungsorganen, allen voran dem Verfassungsgericht, gezeigt.

"Das waren schon fast Bedrohungsszenarien, Verschwörungsfantasien, die ich im Ergebnis als erste Ansätze einer Staatszersetzung bewertet habe", sagte Kramer den Funke-Zeitungen. "Das, was wir jetzt im Landtag erlebt haben, ist nur ein Vorgeschmack auf das, was uns jetzt noch bevorsteht."

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Der Thüringer Co-Vorsitzende der AfD, Stefan Möller (49), warf dem Verfassungsschutzchef ein autoritäres und demokratiefeindliches Amtsverständnis vor.

AfD will sich nicht einschüchtern lassen

Konkret sprach Möller von einer öffentlichen Bedrohung des Wahlsiegers der Thüringer Landtagswahl durch Kramer. Er ziele "einmal mehr darauf ab, dass Kritik an gesellschaftlichen Missständen zukünftig nicht mehr ausgesprochen wird". Weder die Landtagsfraktion noch der Landesverband der AfD Thüringen würden sich einschüchtern lassen.

Ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene hält Kramer dagegen zum jetzigen Zeitpunkt für weniger sinnvoll. "Solange die Bundespartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist, macht ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinen Sinn."

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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